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Herzlich Willkommen beim Mieterschutzbund Berlin e.V.

 

Seit 1953 vertritt der Mieterschutzbund Berlin e.V. Mieterinteressen. Mit über 37.000 Mitgliedern zählen wir bundesweit zu den Großen der Mietervereine. Auf unseren Internet-Seiten finden Sie nicht nur aktuelle Urteile, sondern erhalten Hilfestellung bei Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Ihrer Betriebskostenabrechnung und vieles mehr. Viel Spaß beim Stöbern!

22.04.2013 | Aufrechnungsverbot mit Mietkaution

In einem von dem Landgericht Berlin entschiedenen Fall ging es um die Frage, ob ein Mieter Mietrückstände mit der zu Mietvertragsbeginn hinterlegten Mietkaution aufrechnen darf.

Während des Bestehens des Mietverhältnisses dürfen keine Ansprüche - weder des Mieters noch Vermieters - mit der Kaution aufgerechnet werden. Die Aufrechnung mit Forderungen des Vermieters gegen den Mieter können erst mit Fälligkeit – also nach Auszug der Mietpartei – verrechnet werden. Der Mieter kann auch nicht das Einverständnis hierzu erteilen.

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19.04.2013 | Besichtigungsrecht des Vermieters

Ein vertragswidriges Verhalten des Mieters ist dann nicht gegeben, wenn das Besichtigungsrecht des Vermieters auf einmal wöchentlich beschränkt wird, so das Landgericht Kiel.

In dem vorliegenden Fall hatte der Vermieter Verkaufsabsichten und besichtigte mehrmals die Wohnung mit verschiedenen Kaufinteressenten. Als die Mieter ihm den Zutritt zur Wohnung mehr als einmal wöchentlich untersagten um Besichtigungen durchzuführen, erhob der Vermieter Räumungsklage. Die Mieter weigerten sich jedoch die Wohnung herauszugeben.

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16.04.2013 | Anbringung eines Katzennetzes

Das Amtsgericht Neukölln hat entschieden, dass die Anbringung eines Katzennetzes einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache darstellt.

Die Vermieterin verklagte die Katzeninhaberin auf Beseitigung des Katzennetzes, das an der zum Balkon gehörenden Holzkonstruktion angebracht war. In dem zwischen den Parteien geschlossenen Mietvertrag war allerdings eine Klausel enthalten, die es der Mieterin untersagte, bauliche Veränderungen am Objekt ohne Zustimmung der Vermieterin vorzunehmen. Da die Mieterin sich weigerte, das Netz wieder zu entfernen, reichte die Vermieterin Klage beim Amtsgericht Neukölln ein.

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12.04.2013 | Schimmelbildung bei Einbauschrank

Baut ein Mieter einen ungewöhnlichen Einbauschrank in seine Wohnung ein und kommt es daraufhin zu einer Schimmelbildung, rechtfertigt dies keine Minderung der Miete.

Die Mieter bauten in ihrem Schlafzimmer an der zum Treppenhaus gelegenen Wand einen Einbauschrank ein, der keine Rückwand besaß und auf dem Boden und an der Decke mit Laufschienen befestigt worden ist, in denen Schiebetüren eingelassen waren.

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