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Herzlich Willkommen beim Mieterschutzbund Berlin e.V.

 

Seit 1953 vertritt der Mieterschutzbund Berlin e.V. Mieterinteressen. Mit über 37.000 Mitgliedern zählen wir bundesweit zu den Großen der Mietervereine. Auf unseren Internet-Seiten finden Sie nicht nur aktuelle Urteile, sondern erhalten Hilfestellung bei Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Ihrer Betriebskostenabrechnung und vieles mehr. Viel Spaß beim Stöbern!

05.06.2013 | Eingeschränkter Lichteinfall

Der Vermieter verklagte seine Mieter, da diese die Miete um 5 % wegen einer Verschattung des Wohnzimmers minderten. Sie wandten ein, ihr Wohnzimmer sei tagsüber nur unter Einschaltung des Lichts nutzbar, da anderenfalls das Wohnzimmer viel zu dunkel sei und die Wohnung nicht mit ausreichend Tageslicht versorgt wird.

Das Wohnzimmer der Mieter wies eine Größe von 55 m² aus und war mit einer bodenlangen Fensterfront ausgestattet ... 

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04.06.2013 | Wildschweine im Garten

Sollten Sie in einer bewaldeten Gegend wohnen und zu Ihrer Wohnung ein Garten gehören, könnte Sie die Entscheidung des Amtsgerichts Köpenick interessieren:

Das Gericht hat entschieden, dass der Vermieter verpflichtet ist, einen stabilen Zaun zur Abwehr von regelmäßigen Verwüstungen durch Wildschweine zu errichten.

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30.05.2013 | Parabolantennen Teil II

Bereits vor kurzem haben wir über die Installation von Parabolantennen berichtet.

Auch in dem vom Landgericht Wuppertal entschiedenen Fall wurde der Mieter auf andere Wege zum Sehen seines Heimatsprogramm verwiesen. Das Landgericht gab dem Vermieter wiederum recht, dass eine Antenne an der Hausfassade störend sei und er diese nicht hinzunehmen habe.

Der griechische Mieter könnte seine Fernsehprogramme ja auch über das Internet empfangen. Zudem sei über das Breitbandkabelnetz ein öffentlich-rechtlicher griechischer Kanal zu empfangen.

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27.05.2013 | Baumaterialen auf dem Grundstück?

Bereits zu Beginn des Mietverhältnisses lagerten auf dem streitgegenständlichen Objekt Baumaterialien auf dem Grundstück.
Der Vermieter weigerte sich die durch den Mieter ausgesprochenen Mietminderung in Höhe von 10 % zu akzeptieren und reichte beim Amtsgericht Klage auf Zahlung des rückständigen Mietzinses ein.

Das Amtsgericht Bad Segeberg entschied sich ...

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