Häufige Fragen
Was kostet die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft kostet jährlich 48 €, reduziert 36 €. Hinzu kommt eine Aufnahmegebühr in Höhe von 5 €.
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Übrigens: Wir bieten auch eine Mitgliedschaft für Gewerbemieter an ...
Wie lange bleibe ich Mitglied des Vereins?
Die Mindestmitgliedschaftsdauer in unserem Verein beträgt zwei Jahre und verlängert sich anschließend automatisch, wenn die Mitgliedschaft nicht gekündigt wird.
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Ab wann gilt die Mitgliedschaft? Mein Problem existiert schon.
Ab sofort! Wir helfen Ihnen auch bei Problemen, die Sie schon vor Beginn der Mitgliedschaft hatten.
Ausgenommen hiervon sind anhängige/laufende Gerichtsverfahren.
Ist in der Mitgliedschaft eine Miet-Rechtsschutzversicherung enthalten?
Nein, aber diese kann bei der Wohnraummiete für zusätzlich 49,20 € und bei der Gewerberaummiete ab 192,00 € jährlich abgeschlossen werden.
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Wer berät im Mieterschutzbund Berlin e.V.?
An unsere Rechtsberater haben wir hohe Ansprüche: In unserem Verein beraten ausschließlich Fachanwälte für Mietrecht oder auf Mietrecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Muss ich einen Termin vereinbaren oder kann ich einfach so vorbeikommen?
Bitte vereinbaren Sie vorab einen verbindlichen Termin mit uns. Dies können Sie auch online tun.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Per Telefon oder über unsere Online Terminbuchung für Mitglieder. Gern können Sie auch vorbeikommen. Neumitglieder vereinbaren Ihren ersten Termin bitte telefonisch.
Welche Unterlagen muss ich zum Beratungstermin mitbringen?
Das hängt von dem zu besprechenden Thema ab. Hier eine kleine Zusammenstellung:
Betriebs- und Heizkostenabrechnung
Ihren Mietvertrag
die aktuelle Abrechnung (bitte vermerken Sie auf der Abrechnung, wann Sie diese erhalten haben)
die Abrechnungen der vergangenen Jahre für die gleiche Wohnung (sofern vorhanden)
Ableseprotokolle für Wasser, Heizung, Gas (sofern vorhanden)
Mieterhöhung gemäß Berliner Mietspiegel
Ihren Mietvertrag
aktuelle Mieterhöhung gemäß Berliner Mietspiegel (bitte notieren Sie sich, wann Sie diese erhalten haben)
alle Mieterhöhungen, die Sie in den letzten drei Jahren für Ihre Wohnung erhalten haben
ausgefüllte Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung
Fragen zu Schönheitsreparaturen
Ihren Mietvertrag nebst eventuell vorhandener Zusatzvereinbarung mit Vermieter oder Vormieter
Übergabeprotokoll bei Einzug in die Wohnung
Übergabeprotokoll bei Auszug aus der Wohnung (sofern bereits vorhanden)
Ich habe aber nur eine kurze Frage, muss ich dafür extra einen Beratungstermin vereinbaren?
Nein. Kurze und grundsätzliche Fragen können Sie mit unseren Rechtsanwälten in der Telefonberatung für Mitglieder erörtern.
Wann und unter welcher Telefonnummer erfahren Sie hier …
Ich möchte doch nicht mehr in die Wohnung einziehen, steht mir ein 2-wöchiges Rücktrittsrecht zu?
Nein, bei Mietverträgen handelt es sich nicht um sog. „Haustürgeschäfte“. Ein Rücktrittsrecht scheidet aus.
Wann muss ich gegen meine Betriebskostenabrechnung Widerspruch einlegen?
Nach Erhalt der Abrechnung bleiben Ihnen zwölf Monate Zeit, gegen die Abrechnung Ihres Vermieters Einwände zu erheben. Danach sind Sie mit Ihren Einwänden ausgeschlossen. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Sie nur vier Wochen Zeit haben.
Dies schützt aber nicht vor der Verpflichtung geforderte Beträge zumindest teilweise zu bezahlen.
Weitere Informationen über Betriebskostenabrechnungen finden Sie hier ...
Wann bekomme ich meine Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück?
Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution bis spätestens sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses auszuzahlen. Ggf. kann er einen Abzug für noch zu erstellende Betriebskostenabrechnungen vornehmen.
Muss ich meine Wohnung bei Auszug renovieren? Muss ich Schönheitsreparaturen durchführen?
Ob und wenn ja, wie Sie Ihre Wohnung bei Auszug renovieren müssen, kann nur im Beratungsgespräch geklärt werden. Hierzu benötigen wir Ihren Mietvertrag.
Weitere Informationen zu Schönheitsreparaturen …