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Berliner Mietspiegel


Der Berliner Mietspiegel wird alle zwei Jahre von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung herausgegeben. Der Berliner Mietspiegel 2023 wurde am 15. Juni 2023 veröffentlicht.

Zeitlicher Ausgangspunkt für die Ermittlung der Mietwerte des Mietspiegels 2023 ist der Berliner Mietspiegel 2021. Der Stichtag dieses Mietspiegels war der 1. September 2020. Zur Bestimmung der Marktentwicklung seitdem ist daher die Entwicklung der Preisindizes zwischen September 2020 und September 2022 (gemäß Zweijahresfrist im BGB) für den Mietspiegel 2023 zugrunde zu legen.

Die im neuen Mietspiegel 2023 ausgewiesenen Mieten resultieren aus einer Weiterentwicklung der Werte des letzten Mietspiegels 2021. Durch Verwendung geeigneter Indizes ergab sich eine Entwicklung von 2,7 % pro Jahr – in der Summe 5,4 % für zwei Jahre. Diese Entwicklung liegt im langjährigen Mittel der Mietspiegel seit 2000. Die Wohnlage, das Straßenverzeichnis sowie die Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung im Mietspiegel 2023 wurden aus dem Mietspiegel 2021 übernommen. Da für den neuen Mietspiegel keine Miet- und Ausstattungsdaten erhoben werden konnten, konnte keine Betriebskostenübersicht erstellt werden.

In der Arbeitsgruppe Mietspiegel wird bereits an dem Mietspiegel 2024 gearbeitet. Bis zur Veröffentlichung dieses Mietspiegels gilt der einfache Mietspiegel 2023.

Der Berliner Mietspiegel 2024, der dann ein qualifizierter Mietspiegel sein wird, soll im Frühjahr 2024 erscheinen.

Handhabung des Mietspiegels


Der Berliner Mietspiegel soll für alle Mieter lesbar und verständlich sein. Er besteht nicht nur aus

  • Mietspiegeltabelle,
  • Sondermerkmalen und
  • Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung,


sondern vor allem aus vielen Erklärungen sowie Beispielen für den einfacheren Gebrauch.

Der Mietspiegel erklärt sich in seiner Anwendung von selbst: Schließlich handelt es sich gemäß § 558c BGB um eine „
Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete“, auf die als Begründung für eine Mieterhöhung gemäß § 558a BGB Bezug genommen wird. Verlangt der Vermieter eine Mieterhöhung gemäß aktuellem Mietspiegel, hat der Mieter die Möglichkeit, die Berechtigung dieser Mieterhöhung anhand des Mietspiegels zu überprüfen.

Arbeitsgemeinschaft Mietspiegel


Herausgegeben wird der Berliner Mietspiegel von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

An seiner Erarbeitung sind neben den Mitarbeitern der Senatsverwaltung auch Interessenvertreter der Vermieter und Mieter beteiligt. Der Mieterschutzbund Berlin e.V. vertritt in der Arbeitsgemeinschaft Mieterinteressen.


Zusätzliche beratende Funktion übernehmen zum Beispiel

  • Gutachter für Grundstückswerte,
  • Sachverständige für Mieten,
  • Grundstücke und Gebäude,
  • der Berliner Datenschutzbeauftragte,
  • das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg


In regelmäßigen Abständen trifft sich die aus den oben genannten Vertretern bestehende "Arbeitsgemeinschaft Mietspiegel" und berät beziehungsweise diskutiert den zu erstellenden Mietspiegel.

Qualifizierter Mietspiegel


Beim Berliner Mietspiegel 2023 handelt es sich nicht um einen „qualifizierten“ Mietspiegel, der gemäß § 558d BGB „nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und … anerkannt worden ist.“. Alle zwei Jahre wird ein qualifizierter Mietspiegel der aktuellen Marktentwicklung angepasst. Auf der Basis von Stichproben beziehungsweise anhand der Entwicklung des Preisindexes der Bundesrepublik geht die Erstellung vonstatten.


Bei der aktuellen Ausgabe handelt es sich nicht um eine neuerliche Fortschreibung des vorangegangenen Mietspiegels 2021. 
Alle vier Jahre muss ein qualifizierter Mietspiegel auf Basis aktuell erhobener Daten neu erstellt werden. In Berlin wäre die für den Mietspiegel 2023 erforderlich gewesen.

Aufgrund gerichtlicher Auseinandersetzungen im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Ermittlung der notwendigen Daten mussten die Arbeiten am Berliner Mietspeiegel 2023 zunächst gestoppt werden. Sie konnten nach einer Entscheidung des Kammergerichtes zu Gunsten des Landes Berlin erst im Oktober 2022 wieder aufgenommen werden. Die Zeit war zu knapp, um sodann im Frühjahr 2023 einen qualifizierten Mietspiegel erstellen zu können. Um überhaupt einen Mietspiegel veröffentlichen zu können, erstellte der Berliner Senat einen einfachen Mietspiegel durch Indexierung der Werte des Mietspiegels 2021.

Mieterhöhungen


Bei Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete darf sich die Miete nach den bundesgesetzlichen Bestimmungen innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 % erhöhen, die sogenannte "Kappungsgrenze".


Das Land Berlin allerdings profitiert von einer Ausnahme dieser Regelung: Wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnungen zu angemessenen Bedingungen in einem Ballungsraum gefährdet ist, darf die Miete um 15 % erhöht werden. Die Länder werden ermächtigt, diese Gebiete durch Rechtsverordnung für die Dauer von jeweils maximal fünf Jahren zu bestimmen. Eine solche Kappungsgrenzen-Verordnung gilt in Berlin.

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