Besichtigungsrecht des Vermieters
Ein vertragswidriges Verhalten des Mieters ist dann nicht gegeben, wenn das Besichtigungsrecht des Vermieters auf einmal wöchentlich beschränkt wird, so das Landgericht Kiel.
In dem vorliegenden Fall hatte der Vermieter Verkaufsabsichten und besichtigte mehrmals die Wohnung mit verschiedenen Kaufinteressenten. Als die Mieter ihm den Zutritt zur Wohnung mehr als einmal wöchentlich untersagten um Besichtigungen durchzuführen, erhob der Vermieter Räumungsklage. Die Mieter weigerten sich jedoch die Wohnung herauszugeben.
Das Landgericht entschied, das ein vertragswidriges Verhalten der Mieter nicht vorgelegen habe und somit die außerordentliche Kündigung des Vermieters aufgrund der Zutrittsverweigerung nicht wirksam gewesen ist. Zudem verliefen die bereits stattgefundenen Besichtungen reibungslos und ohne jede Probleme; der Vermieter habe hinzunehmen, dass Besichtungen nur noch einmal wöchentlich stattfinden können.