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Herzlich Willkommen beim Mieterschutzbund Berlin e.V.

 

Seit 1953 vertritt der Mieterschutzbund Berlin e.V. Mieterinteressen. Mit über 37.000 Mitgliedern zählen wir bundesweit zu den Großen der Mietervereine. Auf unseren Internet-Seiten finden Sie nicht nur aktuelle Urteile, sondern erhalten Hilfestellung bei Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Ihrer Betriebskostenabrechnung und vieles mehr. Viel Spaß beim Stöbern!

16.05.2013 | Minderung durch Leuchtreklame

In einer Großstadt stellt es keinen Mangel dar, wenn durch eine Leuchtreklame Licht in eine gemietete Wohnung fällt.

So entschied das Landgericht Berlin und sah die Mietminderung einer Neuköllnerin als nicht gerechtfertigt an. Diese sah aufgrund einer an die Gropius Passagen neu angebrachten Leuchtreklame einen Grund zur Minderung der Miete.

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14.05.2013 | Mietminderung bei Wasserflecken

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass bei Wasserflecken an Decken und Wänden der Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt ist und die Mieter eine Kürzung der Miete um 20 % vornehmen können.

In dem von dem Landgericht Berlin entschiedenen Fall kam es im Bad und in der Loggia zu erheblichen Wasserschäden ...

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06.05.2013 | Minderung bei Dachgeschossausbau

Wird ein Dachgeschoss ausgebaut, ist der Mieter der darunterliegenden Wohnung berechtigt, 33 % der Miete zu mindern.

In einem vor dem Landgericht Berlin verhandelten Fall wollte eine Mieterin mehr als 37,21 % der Miete aufgrund der mit dem Ausbau des Dachgeschosses einhergehenden Mängel und Beeinträchtigungen kürzen.

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04.05.2013 | Anbringung von Blumenkästen

Das Aufstellen von Blumenkästen auf dem Balkon gehört grundsätzlich zum Mietgebrauch und kann durch den Vermieter nicht untersagt werden.
Lediglich untersagen darf der Vermieter das Anbringen von Blumenkästen vor der Balkonbrüstung, wenn dies mietvertraglich geregelt ist oder die Blumenkästen nicht ausreichend vor einem Absturz gesichert sind. Absturz droht vor allem durch starken Wind oder Regen, aber auch durch versehentliches Anstoßen. Hier muss der Mieter dafür Sorge tragen, dass durch Naturgewalten eben die Pflanzen nicht vom Balkon fallen können.

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