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Herzlich Willkommen beim Mieterschutzbund Berlin e.V.

 

Seit 1953 vertritt der Mieterschutzbund Berlin e.V. Mieterinteressen. Mit über 37.000 Mitgliedern zählen wir bundesweit zu den Großen der Mietervereine. Auf unseren Internet-Seiten finden Sie nicht nur aktuelle Urteile, sondern erhalten Hilfestellung bei Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Ihrer Betriebskostenabrechnung und vieles mehr. Viel Spaß beim Stöbern!

14.03.2013 | Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen

Bundesgerichtshof entscheidet zur Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen durch den Mieter im Anschluss an eine von ihm selbst vorgenommene Korrektur der Betriebskostenabrechnung: Erhält der Mieter eine Betriebkostenabrechnung, prüft der Vermieter im Regelfall auch, ob die vom Mieter aktuell entrichteten monatlichen Vorauszahlungen auf die Betriebskosten ihrer Höhe nach angemessen sind. Damit verbunden ist häufig, dass die Vorauszahlungen in Anbetracht eines aus der Abrechnung hervorgehenden Nachzahlungsbetrages angehoben werden. Für viele Mieter problematisch: Die Gesamtmiete für die Wohnung steigt.

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07.03.2013 | Bebauungsplan für das Tempelhofer Feld bekannt

Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) hat heute den Bebauungsplan für den im Oktober 2008 geschlossenen Flughafen Tempelhof vorgestellt.

Nachdem sich mehrere Bürgerinitativen dafür eingesetzt haben, die Grünflächen auf dem Tempelhofer Feld zu erhalten, erscheint nun die Planung als Kompromiss: Senator Müller will die Mitte des Areals weiterhin als Grünfläche beibehalten. Nur am Rand des Geländes sollen Wohn- und Gewerbeflächen entstehen. Preislich sollen die Wohnungen im mittleren Bereich liegen, so dass auch Berliner mit geringem oder mittleren Einkommen zukünftig auf dem ehemaligen Flughafen Tempelhof wohnen könnten.

Im Süden des Geländes soll zudem ein neuer Bahnhof „Tempelhofer Freiheit“ entstehen.

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28.02.2013 | Mietrechtsreform

Das so genannte Mietrechtsänderungsgesetz wurde jetzt auch vom Bundesrat gebilligt. Die von der schwarz-gelben Koalition auf den Weg gebrachte Gesetzesnovelle war in den letzten Jahren mehrfach Streitpunkt zwischen Bundestag und Länderkammer. Wichtigste Änderung im Mietrecht ist der Wegfall des Minderungsrechts des Mieters für die ersten drei Monate bei einer energetischen Modernisierung. Damit sollen Anreize für Vermieter geschaffen werden, energetische Modernisierungen durchzuführen und diese in möglichst kurzer Zeit zu vollenden – ab dem vierten Monat der Maßnahme kann der Mieter nämlich mindern.

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26.02.2013 | Asbest in Mietwohnungen II

Bereits am 14.01.2013 haben wir über den Asbetbefall in Mietwohnungen in Berlin berichtet. Nun hat Andreas Otto, Bau-Experte der Grünen, eine Anhörung bei Herrn Senator Michael Müller (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) am Mittwoch beantragt, bei der er sich zu diesem Thema äußern soll.

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