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Wildschweine im Garten

Sollten Sie in einer bewaldeten Gegend wohnen und zu Ihrer Wohnung ein Garten gehören, könnte Sie die Entscheidung des Amtsgerichts Köpenick interessieren:

Das Gericht hat entschieden, dass der Vermieter verpflichtet ist, einen stabilen Zaun zur Abwehr von regelmäßigen Verwüstungen durch Wildschweine zu errichten.

In dem zugrundeliegenden Fall hatten mehrere Mieter gegen den Vermieter geklagt, die sich einen ca. 2.500 m² großen zum Wohnhaus gehörenden Garten teilten. In diesem Garten kam es regelmäßig zu „Wildschweinbesuchen“. Der Vermieter spannte lediglich einen Maschendrahtzaun um das Grundstück, der regelmäßig durch die Wildschweine überwunden wurde. Die tierischen Besucher konnten somit ihr Unwesen in den Gärten der Mieter treiben.

Zum Erhalt der Mietsache gehöre es, dass der Vermieter einen stabilen Zaun um den Garten aufstellt, damit solche Verwüstungen nicht mehr stattfinden können und der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache für die Mieter ermöglicht wird.
Ein Maschendrahtzaun, so das Gericht, reicht eben nicht zur Abwehr der Wildschweine aus, so dass der Vermieter verpflichtet wurde, einen stabileren Zaun um den Garten der Mieter aufzustellen.

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