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Herzlich Willkommen beim Mieterschutzbund Berlin e.V.

 

Seit 1953 vertritt der Mieterschutzbund Berlin e.V. Mieterinteressen. Mit über 37.000 Mitgliedern zählen wir bundesweit zu den Großen der Mietervereine. Auf unseren Internet-Seiten finden Sie nicht nur aktuelle Urteile, sondern erhalten Hilfestellung bei Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Ihrer Betriebskostenabrechnung und vieles mehr. Viel Spaß beim Stöbern!

12.05.2014 | Jahresbericht Berliner Mietenbündnis liegt vor

Am 4. September 2012 wurde zwischen dem Berliner Senat und den sechs städtischen Wohnungsunternehmen degewo, GESOBAU, Gewobag, HOWOGE, Stadt und Land sowie WBM das „Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten“ (kurz: Mietenbündnis) abgeschlossen. Nun liegt der erste Jahresbericht für den Zeitraum September 2012 bis Dezember 2013 des Bündnisses vor, den wir kurz zusammenfassen wollen.

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08.05.2014 | Das Zweckentfremdungsverbot in Kraft getreten

Vor genau einer Woche - am 1. Mai 2014 - ist das Zweckentfremdungsverbot in Kraft getreten. Die Nutzung von zu Wohnzwecken bestimmten Immobilien wird somit erschwert. 



Zweck dieser durch das Land Berlin erlassenen Verordnung ist vor allem, dass kostbarer Wohnraum in der Stadt nicht gewerblich vermietet wird, sondern den Berlinern als Wohnraum zur Verfügung stehen soll.

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28.04.2014 | Mietminderung: Vogelkot auf Balkon

Eine Mieterin monierte die Verschmutzung ihres Balkons durch Vogelkot und minderte deshalb ihre Miete. Sie führte die Verschmutzung darauf zurück, dass eine Nachbarin im Häuserblock die Vögel durch Aufstellen von Gefäßen mit Wasser und Futter anlocke. Die Vermieterin zeigte sich wenig beeindruckt und klagte auf Zahlung der offenen Miete.

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24.04.2014 | Früherer Auszug? "Kein Problem"

Die Mieter einer Wohnung wurden durch ihre Vermieter ordentlich gekündigt. Im Kündigungsschreiben wiesen die Vermieter bereits auf Folgendes hin: "Falls Du früher eine geeignete Wohnung findest und Du früher ausziehen möchtest, stellt es für uns kein Problem dar." Die Mieter fanden eine neue Wohnung und zogen früher aus, die Miete für die restliche Mietzeit zahlten sie jedoch nicht mehr ...

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