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Früherer Auszug? "Kein Problem"

Die Mieter einer Wohnung wurden durch ihre Vermieter ordentlich gekündigt. Im Kündigungsschreiben wiesen die Vermieter bereits auf Folgendes hin: "Falls Du früher eine geeignete Wohnung findest und Du früher ausziehen möchtest, stellt es für uns kein Problem dar." Die Mieter fanden eine neue Wohnung und zogen früher aus, die Miete für die restliche Mietzeit zahlten sie jedoch nicht mehr.

Da die ehemaligen Mieter sich weigerten, die restliche Miete zu zahlen, reichten die Vermieter Klage ein.

Das Amtsgericht Zweibrücken musste nun die Formulierung im Kündigungsschreiben deuten und entschied sich zu Gunsten der Mieter:

Diese hätten aufgrund der Formulierung "kein Problem" im Kündigungsschreiben davon ausgehen können, dass mit einem früheren Auszug aus der Wohnung auch die Pflicht zur Weiterzahlung der Miete entfällt. Nur so sei die Formulierung im Kündigungsschreiben zu verstehen gewesen. Anders hätte diese Formulierung auch keinen Sinn ergeben, denn bei Fortzahlung der Miete hätten die Mieter ja jederzeit aus der Wohnung ausziehen können.

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