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Herzlich Willkommen beim Mieterschutzbund Berlin e.V.

 

Seit 1953 vertritt der Mieterschutzbund Berlin e.V. Mieterinteressen. Mit über 37.000 Mitgliedern zählen wir bundesweit zu den Großen der Mietervereine. Auf unseren Internet-Seiten finden Sie nicht nur aktuelle Urteile, sondern erhalten Hilfestellung bei Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Ihrer Betriebskostenabrechnung und vieles mehr. Viel Spaß beim Stöbern!

18.06.2014 | Untervermietung bei längerem Auslandsaufenthalt

Der Bundesgerichtshof hat sich am 11.06.2014 in einer Entscheidung mit der Frage der Schadensersatzpflicht eines Vermieters befasst, der den Mietern einer Dreizimmerwohnung, die sich aus beruflichen Gründen mehrere Jahre im Ausland aufhielten, die Untervermietung zweier Zimmer versagt hatte.

Zum Sachverhalt: Die Kläger sind seit 2001 Mieter einer Dreizimmerwohnung der Beklagten in Hamburg. Sie halten sich seit 15. November 2010 in Kanada auf, ...

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05.06.2014 | Eigenbedarf einer Tochter und ihres Lebensgefährten

Anhand einer Kündigung wegen Eigenbedarfs muss es den gekündigten Mietern möglich sein, die genauen Gründe, die zu einer Kündigung ihrer Wohnung geführt haben, überprüfen zu können, um ggf. Einwände gegen die Eigenbedarfskündigung vorbringen zu können. Der Vermieter darf seinen Eigenbedarfswunsch daher nicht "schwammig" formulieren, sondern muss diese Gründe konkret formulieren, so dass andere Auslegungsgründe ausscheiden.

Im vorliegenden Fall ... 

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02.06.2014 | Studentin benötigt keine 100 qm große Wohnung

Das Amtsgericht Köpenick hatte über eine Eigenbedarfskündigung eines Vaters für seine Tochter zu entscheiden. Seine 17-jährige Tochter sollte nach dem Abschluss der Schule ein Praktikum im 600 km entfernten Berlin beginnen und benötige für diesen Start in der neuen Stadt eine Wohnung. Bei dieser Wohnung handelte es sich um eine 102 qm große Maisonette-Wohnung im Erdgeschoss mit Gartenzugang. In dieser Wohnung lebten seit 1986 jedoch bereits Mieter, die ihre Wohnung nicht so schnell hergeben wollten.

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26.05.2014 | Erdgeschosswohnung: Fenster nicht ankippen

Die Temperaturen lassen es zu: Das Fenster ankippen, damit frische Luft in die Wohnung ziehen kann. Aber nicht nur frische Luft, sondern auch ungebetene Gäste könnten in die Wohnung eindringen.

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