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Herzlich Willkommen beim Mieterschutzbund Berlin e.V.

 

Seit 1953 vertritt der Mieterschutzbund Berlin e.V. Mieterinteressen. Mit über 37.000 Mitgliedern zählen wir bundesweit zu den Großen der Mietervereine. Auf unseren Internet-Seiten finden Sie nicht nur aktuelle Urteile, sondern erhalten Hilfestellung bei Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Ihrer Betriebskostenabrechnung und vieles mehr. Viel Spaß beim Stöbern!

04.07.2014 | Bündnis für Wohnungsneubau

Der Bürgermeister und Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, Michael Müller, und die Wohnungs- und Bauwirtschaftlichen Verbände Berlins und Brandenburgs haben am 2. Juli 2014 das "Bündnis für Wohnungsneubau in Berlin" unterzeichnet.

Grundlegendes gemeinsames Ziel der Bündnispartner ist es, den Wohnungsneubau in Berlin aktiv zu unterstützen und ... 

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30.06.2014 | Neukölln: Jubeln nach 22 Uhr ist Ruhestörung

Es ist Fußball-Weltmeisterschaft und ganz Deutschland sitzt vor dem Fernseher, um unseren Jungs die Daumen zu drücken. Wir jubeln und freuen uns, wenn wir ein Tor geschossen haben. Wir stöhnen und brüllen, wenn Manuel Neuer nicht schnell genug war. Ganz Deutschland? Nicht ganz ein: Ein Ehepaar in Rudow hat es nach 22 Uhr gern etwas ruhiger ...

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23.06.2014 | Schadenersatz: Kratzer im Parkett

Im zugrundeliegenden Fall stritten Vermieter und Mieter über Parkettkratzer, die durch einen in der Wohnung gehaltenen Hund entstanden sind. Nach Auszug des Mieters verlangte der Vermieter Schadenersatz in Höhe des ihm durch die Kratzspuren entstandenen Schadens. Der Hundehalter und ehemalige Mieter weigerte sich, für diese Kosten aufzukommen, ...

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20.06.2014 | Fristlose Kündigung wegen Rausschmiss des Vermieters

Der Beklagte ist seit Juli 2006 Mieter eines Hauses der Klägerin. Am 16. August 2012 suchte die Klägerin den Beklagten vereinbarungsgemäß auf, um zwischenzeitlich installierte Rauchmelder in Augenschein zu nehmen.
Bei dieser Gelegenheit versuchte die Klägerin, das gesamte Haus zu inspizieren und gegen den Willen des Beklagten auch Zimmer zu betreten, die nicht mit Rauchmeldern versehen waren. Sie öffnete dabei ein Fenster und nahm Gegenstände von der Fensterbank. Der Aufforderung des Beklagten, das Haus zu verlassen, kam die Klägerin nicht nach. Daraufhin umfasste der Beklagte die Klägerin mit den Armen und trug sie aus dem Haus. Wegen dieses Vorfalls erklärte die Klägerin die fristlose und hilfsweise die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ...

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