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Herzlich Willkommen beim Mieterschutzbund Berlin e.V.

 

Seit 1953 vertritt der Mieterschutzbund Berlin e.V. Mieterinteressen. Mit über 37.000 Mitgliedern zählen wir bundesweit zu den Großen der Mietervereine. Auf unseren Internet-Seiten finden Sie nicht nur aktuelle Urteile, sondern erhalten Hilfestellung bei Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Ihrer Betriebskostenabrechnung und vieles mehr. Viel Spaß beim Stöbern!

12.03.2015 | Elektroschrott soll nicht mehr im Hausmüll landen

Verbraucher können künftig Elektrogeräte einfacher entsorgen. Der Handel ist verpflichtet, beim Neukauf Altgeräte zurückzunehmen. Eine entsprechende Änderung des Elektronikgerätegesetzes hat das Kabinett beschlossen. So will die Regierung die Umwelt schützen und knappe Ressourcen schonen.

Ein alter und kaputter Fön oder Toaster enthält noch brauchbare Stoffe wie Metalle und gehört deshalb nicht auf den Müll. Die Bundesregierung hat das Elektronikgerätegesetz überarbeitet und einer europäischen Richtlinie angepasst. "Mit dem neuen Gesetz werden künftig noch weniger Altgeräte im Hausmüll landen und stattdessen umweltfreundlich entsorgt", betont Bundesumweltministerin Barbara Hendricks.

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09.03.2015 | Land Berlin übernimmt Planungsverfahren für den Mauerpark

Das Land Berlin wird das laufende Bebauungsplanverfahren für den Mauerpark vom Bezirk Mitte übernehmen und weiterführen. Das hat der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, Andreas Geisel, heute im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr bekanntgegeben.

Auf einer Fläche von 3,5 Hektar sollen fast 700 Wohnungen entstehen, 70 Prozent davon als Mietwohnungen: 120 Wohnungen baut das landeseigene Wohnungsbauunternehmen Gewobag, 122 sind freifinanzierte Wohnungen, 219 Studentenwohnungen, 194 Eigentumswohnungen, 43 Seniorengerechte Wohnungen und eine Kita mit 80 Plätzen.

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05.03.2015 | Die Mietpreisbremse kommt

Der Bundestag hat die Mietpreisbremse verabschiedet. Sie hilft, den rasanten Anstieg der Mieten vor allem in Ballungsgebieten einzudämmen. Neubauten sind ausgenommen, um Investitionen auf dem Wohnungsmarkt zu erhalten. Im Maklerrecht gilt künftig: "Wer bestellt, der bezahlt.

"Das Recht, das wir geben, ist auch durchsetzbar für die Mieterinnen und Mieter", sagte Bundesverbraucherminister Heiko Maas bei der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag. ... 

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05.03.2015 | Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen

Das Land Berlin hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Bezirke künftig in den Erhaltungsgebieten entscheiden können, ob die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum genehmigungsfähig ist oder nicht.
Der Senat hat dazu – wie bereits in der Senatsklausur vereinbart – die von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Andreas Geisel vorgelegte Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohneigentum oder Teileigentum in Erhaltungsgebieten (Umwandlungsverordnung) erlassen.

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