Die Mietpreisbremse kommt
Das Gesetz zur Mietpreisbremse soll Mitte 2015 in Kraft treten.
Der Bundestag hat die Mietpreisbremse verabschiedet. Sie hilft, den rasanten Anstieg der Mieten vor allem in Ballungsgebieten einzudämmen. Neubauten sind ausgenommen, um Investitionen auf dem Wohnungsmarkt zu erhalten. Im Maklerrecht gilt künftig: "Wer bestellt, der bezahlt.
"Das Recht, das wir geben, ist auch durchsetzbar für die Mieterinnen und Mieter", sagte Bundesverbraucherminister Heiko Maas bei der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag. Preissteigerungen bei Neuvermietung von bis zu 33 % - wie beispielsweise in einigen süddeutschen Ballungsräumen - seien unhaltbar. "Wir wollen, dass zum Beispiel junge Familien, die Platz brauchen, nicht mit 33 % Aufschlag konfrontiert werden"
Die Regulierung des Mietpreise wirke somit auch positiv auf die Stadtentwicklung: gegen die Verdrängung von Gering- und Normalverdienern an den Stadtrand.
In vielen Ballungsräumen steigen die Mieten gewaltig. Mietsteigerungen von 30 oder 40 % sind derzeit keine Seltenheit.
Das Gesetz zur Mietpreisbremse soll Mitte 2015 in Kraft treten.
Bereits bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfes durch das Kabinett hatte der Minister vor stetig steigenden Mieten gewarnt: "Wohnen darf nicht zum Luxusgut werden. Mit der Mietpreisbremse werden sich die Mieten nicht mehr so hochschaukeln können wie bisher."
Gerechter Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern
Die Mietpreisbremse soll nur dort gelten, wo sie gebraucht wird: Nämlich ausschließlich in Gebieten mit "angespannter Wohnungslage". Mieten dürfen dort bei Wiedervermietung bestehender Wohnungen nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Um die hohe Investitionsbereitschaft in diesem Sektor zu erhalten, werden Neubauten von der Mietpreisbremse ausgenommen. Eine neu errichtete Wohnung kann der Eigentümer auch in Zukunft ohne Beschränkung der Miethöhe vermieten. Gleiches gilt für die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. Sie liegt vor, wenn die Investition dafür rund ein Drittel des Aufwands für eine vergleichbare Neubauwohnung erreicht. Wer Geld investiere, der solle auch weiterhin damit Geld verdienen können, so der Verbraucherminister. Aber: "Wohnungen sind keine Ware, sondern das Zuhause von Menschen."
Länder bestimmen die Gebiete
Welche Gebiete solche mit "angespannter" Wohnungssituation sind, legen die Länder fest: Denn sie können den lokalen Wohnungsmarkt am besten einschätzen. Sie dürfen Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt für jeweils längstens fünf Jahre ausweisen. Der Gesetzentwurf nennt zu diesem Zweck verschiedene Merkmale, wann ein solcher Fall angenommen werden kann. Zugleich müssen die Länder darlegen, welche Maßnahmen sie ergreifen wollen, um den Wohnungsmangel zu beseitigen. Die ortsübliche Vergleichsmiete bestimmt sich in der Regel nach dem örtlichen Mietspiegel. Ist er nicht vorhanden, helfen Mietendatenbanken von Mieter- und Vermieterverbänden weiter.
Der Mieter hat außerdem einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Vermieter über die Höhe der Vormiete.
Maklerrecht: "Wer bestellt, der bezahlt"
Im Maklerrecht gilt künftig das allgemeine wirtschaftliche Prinzip: "Wer bestellt, der bezahlt". Das stellt sicher, dass derjenige die Maklergebühren zahlt, der den Makler beauftragt hat oder in dessen Interesse der Makler überwiegend tätig geworden ist. In der Praxis ist das meist der Vermieter. Wohnungsvermittlungsverträge sind in Zukunft zudem schriftlich abzuschließen.
Bündnis für bezahlbares Bauen und Wohnen
Gut wohnen ist ein Stück Lebensqualität, das bezahlbar sein muss. Die Bundesregierung verfolgt deshalb eine umfassende Bau- und Wohnungspolitik. Zusammen mit Bund, Ländern und Kommunen setzt sie sich insbesondere für mehr sozialen Wohnungsbau, sowie generationen- und altersgerechten Wohnraum ein. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung von energieeffizientem Bauen und Sanieren. Allein für den sozialen Wohnungsbau stellt die Bundesregierung mehr als eine halbe Milliarde Euro jährlich bereit.