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Herzlich Willkommen beim Mieterschutzbund Berlin e.V.

 

Seit 1953 vertritt der Mieterschutzbund Berlin e.V. Mieterinteressen. Mit über 37.000 Mitgliedern zählen wir bundesweit zu den Großen der Mietervereine. Auf unseren Internet-Seiten finden Sie nicht nur aktuelle Urteile, sondern erhalten Hilfestellung bei Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Ihrer Betriebskostenabrechnung und vieles mehr. Viel Spaß beim Stöbern!

30.03.2015 | Zutritt zur Mietwohnung durch Vermieter

Der Vermieter braucht einen Grund, seine Wohnung zu besichtigen. In einem vom Amtsgericht Stuttgart zu entscheidenden Fall wollte der Vermieter einmal einen Blick in seine Wohnung werfen, um sie seiner Frau zu zeigen, die Wohnung auf mögliche bauliche Mängel zu überprüfen und um auf die Instandhaltungspflicht hinzuweisen. Aber liegt hierin schon ein "sachlicher Grund" zur Besichtigung der Wohnung vor?

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27.03.2015 | Mietpreisbremse: Letzte Hürde genommen

Der Bundesrat hat heute die Mietpreisbremse beschlossen. Nachdem bereits Anfang März der Bundestag die Mietpreisbremse abgesegnet hatte, hat das Mietrechtsnovellierungsgesetz nun auch seine letzte Hürde genommen. Ab Mitte des Jahres 2015 soll es in Kraft treten. Die Umsetzung ist dann Ländersache. ...

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26.03.2015 | App: Berliner Verwaltung bietet nun App an

Zugegeben: Diese Meldung hat nicht viel mit Mietrecht zu tun, allerdings wollen wir nicht versäumen, Sie auf diesen Dienst aufmerksam zu machen.
Wo bekomme ich einen neuen Personalausweis? Wie melde ich ein Gewerbe an?, Welche Unterlagen benötige ich?, Mit welchen Gebühren muss ich rechnen?, Wie und wo kann ich einen Termin vereinbaren? – Diese und viele weitere Fragen beantwortet jetzt rund um die Uhr und unterwegs auch eine spezielle App für Smartphones.

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20.03.2015 | Schönheitsreparaturen: Mieterfreundliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofes

Der Bundesgerichtshofs hat sich am 18.03.2015 in drei Entscheidungen mit der Wirksamkeit formularmäßiger Renovierungs- und Abgeltungsklauseln beschäftigt und mieterfreundliche Entscheidungen getroffen. Dabei hat er seine bisherige Rechtsprechung aus dem Jahr 1987 aufgegeben und zwar, dass die Schönheitsreparaturen auch bei einer zu Mietbeginn dem Mieter unrenoviert überlassenen Wohnung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen auf den Mieter übertragen werden können. ...

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