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Elektroschrott soll nicht mehr im Hausmüll landen

Elektroschrott leichter entsorgen

Verbraucher können künftig Elektrogeräte einfacher entsorgen. Der Handel ist verpflichtet, beim Neukauf Altgeräte zurückzunehmen. Eine entsprechende Änderung des Elektronikgerätegesetzes hat das Kabinett beschlossen. So will die Regierung die Umwelt schützen und knappe Ressourcen schonen.

Ein alter und kaputter Fön oder Toaster enthält noch brauchbare Stoffe wie Metalle und gehört deshalb nicht auf den Müll. Die Bundesregierung hat das Elektronikgerätegesetz überarbeitet und einer europäischen Richtlinie angepasst. "Mit dem neuen Gesetz werden künftig noch weniger Altgeräte im Hausmüll landen und stattdessen umweltfreundlich entsorgt", betont Bundesumweltministerin Barbara Hendricks.

Wertvoller Elektroschrott
Elektro- und Elektronik-Altgeräte zu sammeln und umweltfreundlich zu entsorgen, ist wichtig. Denn in alten Elektrogeräten stecken eine Menge wertvolle Stoffe, die wiederverwertet können. Das lohnt sich. Manche Stoffe sind jedoch umweltschädlich und sollten nicht achtlos weggeworfen werden. Das Gesetz nützt also doppelt: Es schützt die Umwelt und schont knappe Ressourcen. Auch der illegale Export von Altgeräten ins Ausland soll mit dem neuen Gesetz eingedämmt werden.

Richtig sammeln und entsorgen
Durch das neue Gesetz wird die richtige Entsorgung alter Elektrogeräte für alle einfacher. Großhandel und Fachgeschäfte sind verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts kostenfrei zurückzunehmen. Als "große" Händler gelten Geschäfte mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche. "Kleine" Händler sind von der Regelung ausgenommen.
Beim Kauf kleiner Geräte (keine Kante darf länger als 25 Zentimetern sein) müssen die großen Händler die Altgeräte auch dann zurücknehmen, wenn ein Kunde kein neues Gerät kauft. Auch für Online-Händler sind verpflichtet, Geräte zurückzunehmen. Elektro-Altgeräte können natürlich auch weiterhin bei Recyclinghöfen abgegeben werden.

Die Bundesregierung hat das Gesetz beschlossen und der europäischen Richtlinie angepasst. Bundestag und Bundesrat müssen an dem Verfahren beteiligt werden. Voraussichtlich kann das Gesetz Ende 2015 in Kraft treten. 

Quelle: Pressemitteilung des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 11.03.2015

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