Neukölln: Jubeln nach 22 Uhr ist Ruhestörung
Heute Abend: Deutschland : Algerien
Es ist Fußball-Weltmeisterschaft und ganz Deutschland sitzt vor dem Fernseher, um unseren Jungs die Daumen zu drücken. Wir jubeln und freuen uns, wenn wir ein Tor geschossen haben. Wir stöhnen und brüllen, wenn Manuel Neuer nicht schnell genug war. Ganz Deutschland? Nicht ganz ein: Ein Ehepaar in Rudow hat es nach 22 Uhr gern etwas ruhiger und beantragte gegen die Nachbarn vor dem Amtsgericht Neukölln eine einstweilige Verfügung, da diese sich durch das laute Gröhlen, gemeinschaftlichen Gesang und lautes Rufen der Nachbarn in ihrer Nachtruhe gestört fühlten.
Der Rechtsanwalt der Antragsteller äußerte sich gegenüber der B.Z. wie folgt: “Das Gesetz schützt auch diejenigen, die nicht Fußball sehen wollen und auf eine ungestörte Nachtruhe angewiesen sind. Meine Mandantschaft war nicht dazu verpflichtet, kneipenhaftes Gejohle und den Gesang hinzunehmen.”
Das Amtsgericht Neukölln erließ die einstweilige Verfügung.
Was ist eine einstweilige Verfügung?
Beim Erlass einer Einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung prüft das Gericht, ob auf Grund der Tatsachendarstellung des Antragstellers seine Forderung nach dem Gesetz gerechtfertigt ist (sogenannte Schlüssigkeit). Ferner prüft es die Eilbedürftigkeit der Sache. Seine Behauptungen muss der Antragsteller in dieser Verfahrensart glaubhaft machen, also nicht voll beweisen. Wenn der Antragsgegner Widerspruch einlegt, berücksichtigt das Gericht in ähnlicher Weise seine Gegenargumente. Das kann zur Bestätigung, Änderung oder Aufhebung der bisherigen Entscheidung führen.
Den Antragsgegnern ist es nun untersagt, nach 22 Uhr Lärm zu verursachen, anderenfalls droht ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 €.
Was bedeutet dies für die fußballbegeisterten Nachbarn?
Während der Fußball-Weltmeisterschaft bis zum 14. Juli 2014 sollten die Antragsgegner nach 22 Uhr dringend alle Fenster und ggf. Türen schließen, damit kein "Lärm" nach außen dringen kann. Insbesondere sollten sich die WM-Fans nicht auf dem Balkon oder der Terrasse aufhalten und laut mitfiebern. Sie sind zudem durch das Amtsgericht Neukölln angehalten worden, auch ihre Gäste auf die Ruhezeit nach 22 Uhr hinzuweisen.
Die Parteien sind keine Unbekannten bei Gericht: Bereits mehrfach kam es zu Uneinigkeiten und Streitereien, die das Amtsgericht Neukölln entscheiden musste.