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Herzlich Willkommen beim Mieterschutzbund Berlin e.V.

 

Seit 1953 vertritt der Mieterschutzbund Berlin e.V. Mieterinteressen. Mit über 37.000 Mitgliedern zählen wir bundesweit zu den Großen der Mietervereine. Auf unseren Internet-Seiten finden Sie nicht nur aktuelle Urteile, sondern erhalten Hilfestellung bei Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Ihrer Betriebskostenabrechnung und vieles mehr. Viel Spaß beim Stöbern!

27.11.2012 | Frist von Nebenkostenabrechnungen beachten

Alle Jahre wieder kommt bei den meisten Mietverhältnissen mit dem Jahresende auch die Heiz- und Betriebskostenabrechnung. In der Regel läuft der Abrechnungszeitraum vom 1.1. - 31.12. eines Jahres. Danach hat der Vermieter genau zwölf Monate Zeit, um abzurechnen. Seine Abrechnung muss dem Mieter also spätestens am 31.12. des Folgejahres zugehen. Kommt die Abrechnung verspätet, ist der Mieter normalerweise nicht mehr zu Leistung einer Nachzahlung verpflichtet. Nicht nur aus diesem Grund ist es für Mieter ratsam, genau auf die Zustellung der Heiz- und Betriebskostenabrechnung zu achten.   

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19.11.2012 | Vattenfall gibt Strompreiserhöhung bekannt

Nachdem erst kürzlich bekannt wurde, dass der Strompreis aufgrund der erhöhten Umlage für erneuerbare Energien steigen wird, hat jetzt Vattenfall nachgelegt und die Preissteigerungen für 2013 veröffentlicht. Im Schnitt erhöht der Stromanbieter seine Preise um 13 Prozent. Im Tarif Berlin Basic kostet die Kilowattstunde zukünftig 27,75 Cent und somit 3,52 Cent mehr als bislang. Um die gleiche Differenz teurer wird der Strom im Online-Tarif Easy und steigt auf 26,88 Cent. In Berlin sind von den Preiserhöhungen etwa 1,6 Millionen Haushalte betroffen.  

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15.11.2012 | Fiktive Betriebskosten

Das Thema Betriebskosten sorgt in der Regel für Ärger bei den Mietern. Daran dürfte sich auch bei einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes nichts ändern. Dieser hat nämlich entschieden, dass Vermieter selbst wählen können, ob sie tatsächlich entstandene Kosten oder fiktive Kosten auf die Mieter umlegen. Gemäß der Betriebskostenverordnung können Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers in die Betriebskostenabrechnung einfließen. Laut aktueller Entscheidung des Bundsgerichtshofes soll dies auch für das Personal des Eigentümers gelten. Der Vermieter kann Arbeiten wie z.B. Hausreinigung oder Gartenpflege von seinen eigenen Angestellten durchführen lassen und ist nicht dazu verpflichtet, den Mietern die dafür tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung zu stellen.

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09.11.2012 | Vermieter muss Einbauten des Mieters berücksichtigen

Wenn der Vermieter eine Modernisierung ankündigt, dann bedeutet das für den Mieter in der Regel eine anschließende Mieterhöhung. Streit ist dann vorprogrammiert, wenn der Mieter selbst auf eigene Kosten Maßnahmen in der Mietwohnung durchgeführt hat, die zur Verbesserung der Wohnqualität führen. Der Einbau eines modernen Bades ist z.B. so eine Maßnahme. Hat der Mieter dies - mit Zustimmung des Vermieters - auf eigene Kosten installiert, stellt sich die Frage, ob der Mieter seine Einbauten rückbauen muss, damit der Vermieter seine Modernisierungsmaßnahme durchführen kann.

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