Mietrechtsreform
Das so genannte Mietrechtsänderungsgesetz wurde jetzt auch vom Bundesrat gebilligt. Die von der schwarz-gelben Koalition auf den Weg gebrachte Gesetzesnovelle war in den letzten Jahren mehrfach Streitpunkt zwischen Bundestag und Länderkammer.
Wichtigste Änderung im Mietrecht ist der Wegfall des Minderungsrechts des Mieters für die ersten drei Monate bei einer energetischen Modernisierung. Damit sollen Anreize für Vermieter geschaffen werden, energetische Modernisierungen durchzuführen und diese in möglichst kurzer Zeit zu vollenden – ab dem vierten Monat der Maßnahme kann der Mieter nämlich mindern.
Den Bundesländern steht es zukünftig frei, für bestimmte, zuvor ausgewiesene Gebiete mit Wohnungsknappheit die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von bisher 20 Prozent auf nunmehr 15 Prozent innerhalb von drei Jahren abzusenken. Um zukünftig Wohnungsräumungen zu vereinfachen, gilt die Berliner Räumung künftig bundesweit, d.h. der Mieter muss die Wohnung verlassen, seine Möbel verbleiben darin und könnten vom Vermieter versteigert werden. Voraussichtlich wird das Mietrechtsänderungsgesetz noch in diesem Frühjahr in Kraft treten.