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Erdgeschosswohnung: Fenster nicht ankippen

Die Temperaturen lassen es zu: Das Fenster ankippen, damit frische Luft in die Wohnung ziehen kann. Aber nicht nur frische Luft, sondern auch ungebetene Gäste könnten in die Wohnung eindringen.

In dem zugrundeliegenden Fall öffnete der Mieter einer Erdgeschosswohnung sein Schlafzimmerfenster und ließ dieses die halbe Nacht lang offen stehen.
Ein Einbrecher nutze die ihm sich bietende Gelegenheit und hebelte das angekippte Fenster auf.

Der Mieter der Wohnung begehrte von seiner Versicherung den durch den Diebstahl entstandenen Schaden. Die Versicherung hingegen weigerte sich für den Schaden aufzukommen, da sie dem Wohnungsbesitzer grobe Fahrlässigkeit vorwarf, da er die Wohnung bei halbgeöffnetem Fenster allein ließ. Nun hatte das Gericht zu entscheiden.

Das Gericht gab der Versicherung recht: Wer in einer Erdgeschosswohnung eine halbe Nacht lang ein angekipptes Fenster, das zudem nicht ohne weiteres einsehbar war, unbeaufsichtigt lässt, handelt grob fahrlässig und erleichtert einem Dieb so das Einsteigen in die Wohnung. 

Der Mieter blieb auf seinem Schaden sitzen.

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