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Herzlich Willkommen beim Mieterschutzbund Berlin e.V.

 

Seit 1953 vertritt der Mieterschutzbund Berlin e.V. Mieterinteressen. Mit über 37.000 Mitgliedern zählen wir bundesweit zu den Großen der Mietervereine. Auf unseren Internet-Seiten finden Sie nicht nur aktuelle Urteile, sondern erhalten Hilfestellung bei Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Ihrer Betriebskostenabrechnung und vieles mehr. Viel Spaß beim Stöbern!

12.04.2017 | Wohnungsmarktbericht 2016 vorgestellt

Der IBB Wohnungsmarktbericht 2016 ist da. Dr. Matthias von Bismarck-Osten, Generalbevollmächtigter der Investitionsbank Berlin (IBB), und die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, haben den Report auf einer gemeinsamen Pressekonferenz vorgestellt. Erstmals können ausgewählte Inhalte des Berichts online in einer interaktiven Anwendung durch die Nutzerinnen und Nutzer verwendet werden. Dazu gehören unter anderem die Angebotsmieten für Mietwohnungen sowie Auswertungen zum Wanderungsgeschehen.

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07.04.2017 | Kooperationsvereinbarung zwischen Senat und Wohnungsbaugesellschaften

Berlin wächst jährlich um ca. 50.000 Einwohner. Damit diese Entwicklung nicht zu einer Verdrängung von Menschen mit mittleren bzw. geringen Einkommen führt, hat der Senat mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften die neue Kooperationsvereinbarung "Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung" geschlossen. Diese wurde am 5.4.2017 durch Stadtentwicklungssenatorin, die Vorstände und Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaften sowie die Vorstände der Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts – unterzeichnet. Die Vereinbarung löst das 2012 mit den Wohnungsbaugesellschaften geschlossene Mietenbündnis ab.

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07.04.2017 | OVG zu Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz

Das Oberverwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat am 6.4.2017 in 41 Be­ru­fungs­ver­fah­ren die Ver­fah­ren aus­ge­setzt und dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt (BVerfG) die Fra­ge zur Ent­schei­dung vor­ge­legt, ob die Re­ge­lun­gen des Zweck­ent­frem­dungs­ver­bot-Ge­set­zes inso­weit mit dem Grund­ge­setz ver­ein­bar sind als sie sich Rück­wir­kung bei­mes­sen.

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31.03.2017 | LG Berlin zur Mietenbegrenzungsverordnung

Das LG Berlin hat durch Urteil die Berufung einer Vermieterin zurückgewiesen, die von ihrem Mieter in erster Instanz erfolgreich auf Rückzahlung von überhöhter Miete nach den Vorschriften der Mietenbegrenzungsverordnung in Anspruch genommen worden ist. Das Gericht sah keine Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit der anzuwendenden Gesetzesvorschrift (§ 556d BGB) oder der darauf beruhenden Verordnung.

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