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Herzlich Willkommen beim Mieterschutzbund Berlin e.V.

 

Seit 1953 vertritt der Mieterschutzbund Berlin e.V. Mieterinteressen. Mit über 37.000 Mitgliedern zählen wir bundesweit zu den Großen der Mietervereine. Auf unseren Internet-Seiten finden Sie nicht nur aktuelle Urteile, sondern erhalten Hilfestellung bei Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Ihrer Betriebskostenabrechnung und vieles mehr. Viel Spaß beim Stöbern!

11.04.2013 | Betriebskosten: Mieter passt Vorauszahlungen an

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Mieter berechtigt sind, selbst errechnete Betriebskostenguthaben mit der Mietzahlung zu verrechnen und darüber hinaus den monatlichen Betriebskostenvorschuss in angemessener Höhe anzupassen. Dieser Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Mieter hat in seiner Betriebskostenabrechnung Fehler entdeckt und diese korrigiert. Zwischen den Mietvertragsparteien waren monatliche Vorauszahlungen von knapp 200 € auf Betriebskosten vereinbart worden ...

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05.04.2013 | Wohnungsbesichtigung: Bekanntgabe des Kaufinteressenten

Das Landgericht Trier hat zu Gunsten der Vermieter/Kaufinteressenten entschieden und eine vorherige Bekanntgabe des Namens eines Kaufinteressen verneint.

Der Mieter hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe des Namens und der Anschrift des Kaufinteressenten, der seine Wohnung besichtigen möchte.

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05.04.2013 | Lärmbelästigung durch Tiefgarageneinfahrt

Das Amtsgericht Bonn hat entschieden, dass ein Mieter, der über eine Tiefgarageneinfahrt zieht, mit Lärmbeeinträchtigungen rechnen muss.

In dem zu entscheidenden Fall hatten die Mieter die Miete aufgrund der von der Öffnung des Garagentors ausgehenden Lärmbelästigung gemindert. Der Vermieter klagte sodann auf Zahlung der rückständigen Miete.

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02.04.2013 | BGH kippt generelles Hunde- und Katzenverbot

Der BGH hat entschieden, dass ein generelles Hunde- und Katzenverbot unzulässig ist.

Die Familie aus Gelsenkirchen mietete bei der Genossenschaft eine Wohnung, dem Mietvertrag war als Anhang eine "zusätzliche Vereinbarung" beigefügt, die die Genossenschaft standardmäßig von Mietern unterschreiben ließ. In dieser zusätzlichen Vereinbarung verpflichteten sich die Mieter "keine Hunde und Katzen zu halten". Hiergegen klagte die Familie. Sie wollten einen kleinen, auf Schulterhöhe 20 cm großen, Hund halten.

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