Wohnungsbesichtigung: Bekanntgabe des Kaufinteressenten
Das Landgericht Trier hat zu Gunsten der Vermieter/Kaufinteressenten entschieden und eine vorherige Bekanntgabe des Namens eines Kaufinteressen verneint.
Der Mieter hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe des Namens und der Anschrift des Kaufinteressenten, der seine Wohnung besichtigen möchte.