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Wohnungsbesichtigung: Bekanntgabe des Kaufinteressenten

Das Landgericht Trier hat zu Gunsten der Vermieter/Kaufinteressenten entschieden und eine vorherige Bekanntgabe des Namens eines Kaufinteressen verneint. 

Der Mieter hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe des Namens und der Anschrift des Kaufinteressenten, der seine Wohnung besichtigen möchte.

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