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Herzlich Willkommen beim Mieterschutzbund Berlin e.V.

 

Seit 1953 vertritt der Mieterschutzbund Berlin e.V. Mieterinteressen. Mit über 37.000 Mitgliedern zählen wir bundesweit zu den Großen der Mietervereine. Auf unseren Internet-Seiten finden Sie nicht nur aktuelle Urteile, sondern erhalten Hilfestellung bei Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Ihrer Betriebskostenabrechnung und vieles mehr. Viel Spaß beim Stöbern!

08.01.2015 | Wann kommt die Mietpreisbremse?

Die Zeit der Rückblicke auf das Jahr 2014 ist vorbei, nun beschäftigen wir uns schon mit den Neuerungen des Jahres 2015. Schlagworte sind insbesondere: Mindestlohn, Portoerhöhung und natürlich die Mietpreisbremse.
Seit dem 1. Januar gilt der Mindestlohn in Höhe von 8,50 € pro Stunde, ebenso verlangt die Deutsche Post statt 60 Ct. für einen Standardbrief nun 62 Ct., aber die Mietpreisbremse ist noch nicht da. Oder?

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05.01.2015 | Wohnungsleerstand: Erhöhte Kosten durch Warmwasseraufbereitung

Der Bundesgerichtshof hat sich am 10.12.2014 in einer Entscheidung mit der Umlage von Warmwasserkosten auf den Mieter im Falle eines hohen Wohnungsleerstands in einem Mehrfamilienhaus beschäftigt.
Die Klägerin, eine Wohnungsbaugenossenschaft, hatte der Beklagten eine Wohnung in einem 28-Familien-Haus in Frankfurt (Oder) vermietet. Da das Haus im Rahmen der Stadtplanung abgerissen werden sollte, waren Ende 2011 nur noch wenige Wohnungen belegt. Der erhebliche Wohnungsleerstand hatte zur Folge, dass die für eine große Leistung und viele Wohnungen ausgelegte Heizungs- und Warmwasseranlage gemessen an dem geringen Verbrauch der wenigen verbliebenen Mieter nicht mehr kostengünstig arbeitete.

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29.12.2014 | Ausschütteln von Decken auf dem Balkon

Wer kennt es nicht: Man macht es sich auf der Couch gemütlich, kuschelt sich in eine Decke, schaut Fernsehen oder liest ein Buch und knabbert dabei eine kleine Leckerei. Anschließend stellt man fest, dass nicht alles im Mund, sondern auf der Decke gelandet ist. Man geht also auf den Balkon oder öffnet ein Fenster zum Ausschütteln der Krümmel.
Der Nachbar, der unterhalb der Wohnung des Deckenausschüttlers lebt, beschwerte sich. Nun musste also das Amtsgericht München entscheiden. 

Der Nachbar rügte, dass nicht nur Staub ausgeschüttelt wurde, sondern auch Gegenstände: Hundeknochen, Zahnstocher und Slipeinlagen fielen aus der Decke und trafen im Hof eine Besucherin des Hauses. 

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22.12.2014 | Zu viele Hunde in einer Mietwohnung

Bereits in diesem Jahr hatte sich der Bundesgerichtshof zur Frage der Hundehaltung in einer Mietwohnung geäußert. Zwischen Mieter und Vermieter bestand Streit darüber, ob die Untersagung von Hunde- und Katzenhaltung generell in einer Mietvertragsklausel untersagt werden dürfte. Dies verneinte der Bundesgerichtshof: Mieter könnten also - auch trotz Verbot der Hundehaltung - einen Vierbeiner in ihrer Wohnung halten.

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