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Herzlich Willkommen beim Mieterschutzbund Berlin e.V.

 

Seit 1953 vertritt der Mieterschutzbund Berlin e.V. Mieterinteressen. Mit über 37.000 Mitgliedern zählen wir bundesweit zu den Großen der Mietervereine. Auf unseren Internet-Seiten finden Sie nicht nur aktuelle Urteile, sondern erhalten Hilfestellung bei Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Ihrer Betriebskostenabrechnung und vieles mehr. Viel Spaß beim Stöbern!

02.03.2015 | IBB Wohnungsmarktbericht 2014

Berlin befindet sich in einer Wachstumsphase. Das macht sich an steigenden Einwohnerzahlen und positiven Wirtschaftsdaten bemerkbar. Im vergangenen Jahr blieb die Berliner Wirtschaft trotz leichter Einbuße durch die Ukrainekrise auf Expansionskurs.

Seit 2005 liegt das jährliche Wirtschaftswachstum mit durchschnittlich 2,4 % erheblich über dem Bundesdurchschnitt. Auch die Wohnungsnachfrage wächst in Berlin seit Jahren. ...

 

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26.02.2015 | Erweiterte Beratungszeiten für Telefonberatung

Zum Berliner Ortstarif erreichen Sie die Telefonberatung nicht nur

dienstags und donnerstags von 17 - 19 Uhr sowie
montags bis donnerstags von 12 - 14 Uhr
sondern nun auch zusätzlich freitags in zwischen 12 - 14 Uhr.


Wir kommen so dem gestiegenen Rechtsberatungsbedarf 
- insbesondere während der kalten Monate des Jahres - nach. Selbstverständlich können Sie auch einen Termin mit uns ausmachen, um weitergehende Fragen in Bezug auf Ihre Betriebskostenabrechnung oder Heizung, etc. zu klären. 

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25.02.2015 | Wohngelderhöhung im Jahr 2016

Die Bundesregierung hat angekündigt, ab Januar 2016 das Wohngeld zu erhöhen und zudem mehr Menschen damit zu unterstützen. Von der Reform sollen rund 870.000 Haushalte profitieren, wie das zuständige Ministerium für Umwelt und Bau am Freitag mitteilte. Wir und viele andere Verbände begrüßen einerseits die Maßnahme, forderen aber zugleich, die 2011 erfolgte Streichung des Heizkostenzuschusses rückgängig zu machen.

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23.02.2015 | Zigarettenrauch im Hausflur

Der Bundesgerichtshof hat sich am 18.02.2015 in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, ob der Vermieter ein Wohnraummietverhältnis wegen Störung des Hausfriedens in einem Mehrfamilien- und Bürohaus kündigen kann, wenn es im Treppenhaus durch Zigarettengerüche aus der Wohnung des rauchenden Mieters zu Beeinträchtigungen anderer Mieter kommt.

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