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Beitragsordnung des Mieterschutzbund Berlin e.V.


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Aufnahme in den Verein


1.

Bei Aufnahme entrichtet das Mitglied eine Aufnahmegebühr und den Beitrag für mindestens 12 Monate.

Die weiteren Jahresbeiträge sind vorschussweise und innerhalb von vier Wochen nach Ablauf der vorangegangenen 12 Monatsbeiträge zu zahlen, ohne dass es einer besonderen Aufforderung bedarf.

Beitrag für Wohnraummieter


2.

a) Für Wohnraummieter betragen die Aufnahmegebühr 5,00 Euro und der Beitrag für 12 Monate 48,00 Euro.

b) Ein ermäßigter Beitrag in Höhe von 36,00 Euro für 12 Monate kann von Wohnraummietern beansprucht werden, sofern

  • in einem 1-Personen-Haushalt die monatlichen Haushaltseinkünfte maximal bei 800,00 Euro netto bzw.
  • in einem 2-Personen-Haushalt die monatlichen Haushaltseinkünfte maximal bei 1.200,00 Euro liegen.

Für jede weitere Person des Haushalts steigt die Bemessungsgrenze um jeweils 100,00 Euro.

Im Falle der Inanspruchnahme der Beitragsermäßigung sind die Einkünfte jährlich unaufgefordert durch Vorlage geeigneter Bescheinigungen nachzuweisen.

c) Der Beitrag für eine optional abzuschließende Mietrechtsschutzversicherung beträgt 49,20 Euro für 12 Monate.

d) Die angestellten Mitarbeiter des Vereins sind beitragsfrei.

Beitrag für Gewerberaummieter


3.

a) Für Gewerberaummieter beträgt die Aufnahmegebühr 8,00 Euro.

b) Der Jahresbeitrag staffelt sich entsprechend der zum Zeitpunnkt der Aufnahme in den Verein bestehenden Jahresnettokaltmiete der angemieteten Gewerbeeinheit wie folgt:

bis 15.000,00 Euro - 96,00 Euro

bis 25.000,00 Euro - 117,00 Euro

bis 35.000,00 Euro - 192,00 Euro

bis 50.000,00 Euro - 252,00 Euro.

Bei Neuanmietungen während bestehender Mitgliedschaft im Verein ist der Jahresbeitrag unter Berücksichtigung obiger Jahresnettokaltmietbeträge neu festzusetzen. Die Miethöhe ist vom Mitglied unaufgefordert nachzuweisen.

c) Der Beitrag für eine optional abzuschließende Mietrechtsschutzversicherung staffelt sich entsprechend der Brutto-Jahresmiete wie folgt:

bis 30.000,00 Euro - 192,00 Euro

bis 55.000,00 Euro - 328,00 Euro

mehr 55.000,00 Euro auf Einzelanfrage beim Rechtsschutzversicherer.

Besondere Leistungen des Vereins


4.

Besondere Leistungen des Vereins (z. B. Schriftverkehr, Ortsbesichtigungen in Berlin u.a.) sind gesondert zu vergüten.

a) 50,00 Euro für Ortsbesichtigungen in Berlin, die der Verein im Auftrag des Mitglieds durchführt,

b) 50,00 Euro für Belegeinsichten (einschl. Belegprüfung) und Belegprüfungen zu Betriebskostenabrechnungen,

c) 12,50 Euro pro Brief, Fax oder E-Mail in Textform, den der Verein im Auftrag des Mitglieds schreibt,

d) 12,50 Euro für die Beantwortung von rechtlichen Mitgliederanfragen in Schrift- oder Textform,

e) 2,50 € pro Mahnung bei Rückstand auf dem Mitgliedskonto.


5.

Gebühren für Anfragen beim Einwohnermeldeamt und Kosten von Rücklastschriften bei Beitragszahlung im Wege der Bankeinzugsermächtigung werden in jeweiliger Höhe weiterberechnet.

Einzugsermächtigung


6.

Zur Vereinfachung der Beitragsbuchhaltung sollte das Mitglied eine Bankeinzugsermächtigung erteilen.

Ausnahmen


7.

Der Vorstand kann in begründeten Ausnahmefällen Beitragsermäßigungen und Beitragsbefreiungen aussprechen.

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