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Wohnen in Berlin: Der Senat berichtet über Maßnahmen in den Bereichen Wohnungsneubau, bezahlbares Wohnungen und Liegenschaftspolitik

Zur Unterstützung schnellen Wohnungsneubaus und bezahlbaren Wohnens hat das Land Berlin in den vergangenen Monaten ein umfangreiches Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat einen umfassenden Bericht über den Stand der Umsetzung vorgelegt.

Unter anderem befasst sich der Bericht mit dem Wohnungsneubau durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Die Gesellschaften werden in der laufenden Legislaturperiode bis zum Herbst 2016 mit dem Neubau von rund 7.000 Wohnungen beginnen. Das Investitionsvolumen beträgt insgesamt ca. 1 Mrd. €. Auch nach 2016 planen die städtischen Wohnungsbaugesellschaften in erheblichem Umfang den Neubau von Wohnungen. Derzeit ist der Neubau von weiteren rund 8.000 Wohnungen geplant.

Das Land Berlin unterstützt die städtischen Gesellschaften durch die Einbringung von landeseigenen Grundstücken durch Sachwerteinlage. Im Zuge seiner Wohnungsneubauförderung unterstützt das Land Berlin ab diesem Jahr die Förderung von ca. 1.000 preiswerten Mietwohnungen. Die Mieten sollen anfangs zwischen 6,00 €/m² und 7,50 €/m², im Schnitt bei maximal 6,50 €/m² liegen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln eines Wohnungsneubaufonds mit einem Volumen von 64 Mio. € pro Jahr. In den nächsten fünf Jahren sollen so Mittel in Höhe von insgesamt 320 Mio. € zur Verfügung gestellt werden.
Vorrangiges Ziel ist der Erhalt und die Förderung der sozialen Mischung, damit auch künftig Haushalte mit geringerem Einkommen in der Berliner Innenstadt wohnen können. Der Senat geht davon aus, dass durch die Wohnungsbauförderung der Neubau von insgesamt ca. 3.000 bis 5.000 Wohnungen pro Jahr angeschoben werden wird. Darüber hinaus hat der Senat ein Pilotprojekt zur Erprobung des Instruments des Ankaufs von Belegungsrechten gestartet.

Weitere Themen des Berichts sind: Maßnahmen zu Sicherstellung einer sozial gerechten Bodennutzung bei Bauvorhaben, der Einsatz von zusätzlichen Dienstkräften für die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie für die Erteilung von Baugenehmigungen, die Gewährung von Bezirksprämien für schnelle Baugenehmigungen und der verstärkte Entscheidungsübergang auf den Senat bei größeren Bauvorhaben, die erfolgte Verlängerung des Schutzes vor Eigenbedarfskündigungen, die Grundsätze der Neuen Liegenschaftspolitik und ihre Umsetzung sowie Überlegungen im Hinblick auf eine vertiefte Zusammenarbeit von Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) und Liegenschaftsfonds.

Quelle: Pressemitteilung des Landes Berlin vom 26.08.2014 

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