Wohnen in Berlin: Aufstellungsverfahren soll beschleunigt werden
Senat bringt Maßnahmen zur Förderung von Investitionen und einer nachhaltigen Stadtentwicklung auf den Weg
Der Senat will das Aufstellungsverfahren für Bebauungspläne beschleunigen. Er hat dazu am 16.12.2014 auf Vorlage von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Andreas Geisel den Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch (AGBauGB) zur Kenntnis genommen. Die Vorlage wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.
Senator Geisel: „Berlin braucht neue Wohnungen und langfristige Perspektiven – für die Menschen, die hier bereits leben, aber auch für all jene, die in den nächsten Jahren noch in unsere Stadt kommen. Berlin hat den großen Standortvorteil, dass es noch ausreichend Flächen gibt, um Wohnungen zu bauen. Unsere Aufgabe ist es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, das bezahlbarer Wohnraum möglichst schnell und ohne bürokratische Umwege entsteht.“
Das Anzeigeverfahren bezirklicher Bebauungspläne bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt soll künftig zeitlich vor der Beschlussfassung der Bezirksverordnetenversammlung über den Entwurf des Bebauungsplans erfolgen. Diese gesetzliche Änderung der Rechtsprüfung ist auch eindringlicher Wunsch der Berliner Bezirke.
Mit der Gesetzesänderung stimmt die Bezirksverordnetenversammlung dann immer einem Bebauungsplan zu, der beanstandungsfrei ist, weil die sich aus dem Anzeigeverfahren ergebenden Beanstandungen vorher ausgeräumt sind. Zur Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Berliner Bezirke soll nur noch bei Bebauungsplänen, die von gesamtstädtischer Bedeutung sind, eine Rechtsprüfung durch die zuständige Senatsverwaltung vorgenommen werden.
Die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum ist ein herausragender Bestandteil der Regierungspolitik. Mit der Festlegung von 200 Wohneinheiten, statt wie bisher 500 Wohneinheiten, als dringendes Gesamtinteresse Berlins bei Bebauungsplänen, soll dies gesetzgeberisch dokumentiert werden. Zudem sollen Wohnungsbauvorhaben von dringendem Gesamtinteresse sein, bei denen verbindliche Strategien zur Baulandentwicklung und insbesondere zur Beteiligung Dritter an den Folgekosten der Bauleitplanung umgesetzt werden.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des AGBauGB sieht darüber hinaus vornehmlich Maßnahmen zur Beschleunigung verschiedener verwaltungsinterner Verfahren sowie Anpassungen an das veränderte Bundesrecht vor. So soll beispielsweise die Frist für die Geltendmachung von landesrechtlichen Verfahrens- und Formmängeln an das Bundesrecht (ein Jahr) angeglichen werden, damit eine einheitliche Fristenlösung gilt.
Quelle: Pressemitteilung des Landes Berlin vom 16.12.2014