Stress mit dem Vermieter?
Das Amtsgericht Neukölln musste entscheiden: Der Besuch des Mieters ohrfeigte den Vermieter. Rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses mit dem Mieter?
Die Vermieterin störte sich daran, dass ihre Mieterin häufig Besuch empfing, der im Besitz eines Schlüssel war und regelmäßig in der Wohnung übernachtete.
Im April 2012 stellte die Vermieterin den Besucher zur Rede und sprach nicht nur das Übernachten in der Wohnung an, sondern störte sich auch am Abstellen des Fahrrades im zum Wohnhaus gehörenden Hof und schoss darüber hinaus noch Fotos davon. Der Besucher fühlte sich durch das Verhalten der Vermieterin derart provoziert, dass er ihr ins Gesicht schlug. Die Vermieterin kündigte das Mietverhältnis außerordentlich, hilfsweise ordentlich und reichte Klage beim zuständigen Amtsgericht Neukölln ein, da die Mieterin nicht binnen der ihr gesetzten Frist die Wohnung herausgab.
Das Amtsgericht Neukölln entschied zugunsten der Mieterin: Die Körperverletzung des Besuchers konnte der Mieterin nicht zur Last gelegt werden. Sie konnte keinen Einfluss auf den Schlag ausüben, zudem sei die Eskalation für sie nicht vorhersehbar gewesen.
Die zuständige Kammer des Gerichts erkannte auch, dass der Besucher sich durch die anhaltenden und wiederholten Vorwürfe der Vermieterin gestört fühlte. Diese hatte immer wieder versucht, Besuche bei der Mieterin zu verhindern. Dies rechtfertige zwar nicht das Verhalten des Besuchers, hätten jedoch zu der Eskalation an diesem Tag beigetragen. Die Vermieterin sei so nicht unschuldig an dem Vorfall gewesen.
Die Klage wurde abgewiesen.