Stadtentwicklungsplan Wohnen 2025 beschlossen
Der Senat hat mit dem „Stadtentwicklungsplan Wohnen 2025“ (StEP Wohnen 2025) eine wichtige Planungsgrundlage für die wachsende Stadt Berlin vorgelegt. Ziel ist es, angesichts des Nachfragedrucks auf dem Wohnungsmarkt die Mietentwicklung zu dämpfen.
Nach Stellungnahme durch den Rat der Bürgermeister hat der Senat am 8. Juli 2014 den „StEP Wohnen 2025“ auf Vorlage von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Michael Müller beschlossen.
Die Einwohnerzahl Berlins ist allein in den letzten drei Jahren um rund 130.000 gestiegen. Damit die Stadt den starken Einwohnerzuwachs in den nächsten Jahren aufnehmen kann und die Mieten auch weiterhin bezahlbar bleiben, hat der Senat seine Wohnungspolitik völlig neu ausgerichtet. Mit den bereits erfolgten Weichenstellungen, z.B. den Mietenbündnissen oder dem Gesetz gegen die Zweckentfremdung und den Kappungsgrenzen, wurde auf Landesebene bereits viel getan.
Neben diesen wichtigen Maßnahmen im Bestand ist die Förderung des Wohnungsneubaus die zweite Säule in der Wohnungs- und Mietenpolitik. Denn mietpreisdämpfende Maßnahmen im Wohnungsbestand allein werden nicht ausreichen, wenn Berlin in den nächsten zehn bis 15 Jahren um die Größenordnung einer Großstadt weiterwächst. Senator Müller: „Berlin braucht neue Wohnungen – schon für die Menschen, die heute hier leben, erst recht aber für all jene, die in den nächsten Jahren noch in unsere Stadt kommen. Berlin hat den großen Standortvorteil, dass es noch ausreichend Flächen gibt, um diese Wohnungen zu bauen. Diese Flächenpotenziale zu nutzen ist eine zentrale Aufgabe für Berlin.“
Der „StEP Wohnen 2025“ gibt Antworten darauf, wie viele neue Wohnungen Berlin braucht und wo sie gebaut werden können. Der Wohnungsbedarf liegt demnach bei 137.000 neuen Wohnungen bis 2025, ausgehend vom Jahr 2012.
Im Plan des „StEP Wohnen 2025“ sind 24 große Neubaubereiche dargestellt, die schon kurz- bis mittelfristig bebaut werden können. Sie bieten Raum für fast 43.000 Wohnungen. Hinzu kommen die im Plan gekennzeichneten weiteren Einzelstandorte mit zusätzlich ca. 30.000 Wohnungen. Sie alle sind gut in die Stadtstruktur eingebunden.
Daneben gibt es zahlreiche kleinere Flächen und Nachverdichtungsmöglichkeiten, die im Plan nicht verzeichnet sind. Von besonderer Bedeutung für den Neubau sind die Flächen, die dem Land selbst gehören. Insgesamt geht der „StEP Wohnen 2025“ von einem langfristigen Flächenpotenzial in Berlin für rund 215.000 neue Wohnungen aus.
Senator Müller: „Berlin muss sich einstellen auf Veränderungen, die die wachsende Stadt mit sich bringt. Mehr Schulen und Kitas, mehr Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs und eben mehr Wohnungen werden in Zukunft in der ganzen Stadt gebraucht. Es ist mir wichtig, dass wir die Debatte führen, wie wir als Stadtgesellschaft solidarisch diese Veränderungsprozesse begleiten.“
Die Stadt muss auf demografische, soziale und energetische Herausforderungen reagieren. Um die hohe Lebensqualität, die Vielfalt und die ausgewogene Mischung ihrer Kieze zu sichern, legt der „StEP Wohnen 2025“ in sieben Leitlinien die zentralen Handlungsfelder der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik dar:
Berlin braucht Wohnungsneubau.
Berlin sichert die soziale und funktionale Mischung.
Berlin braucht Wohnungsneubau für alle.
Berlin gestaltet die Vielfalt der Wohnquartiere.
Berlin gestaltet den demografischen Wandel.
Berlin gestaltet den energetischen Wandel.
Berlin entwickelt sich baulich und ökologisch im Gleichgewicht.
Berlin wird alle Anstrengungen unternehmen, dass sich das Wachstum sozial- und klimaverträglich sowie städtebaulich und architektonisch ansprechend vollzieht.
Insbesondere bei den großen Neubauprojekten muss eine soziale Mischung gewährleistet werden und eine ausbalancierte Qualifizierung der Freiräume stattfinden. Das erfordert gemeinsame Anstrengungen von Politik, Verwaltung, Eigentümern und Investoren – hier setzen zum Beispiel die Bündnisse mit den Bezirken und den wohnungswirtschaftlichen Verbänden an, die der Senat geschlossen hat.
Zur konkreten Umsetzung der im Stadtentwicklungsplan dargestellten Flächenpotenziale, Ziele und Leitbilder benennt der „StEP Wohnen 2025“ schließlich zahlreiche Einzelmaßnahmen. Einige davon sind bereits kurzfristig realisiert worden, z.B. die Einrichtung einer Wohnungsbauleitstelle, die personelle Verstärkung der bezirklichen Bauämter oder das neue Wohnungsförderungsprogramm. Andere befinden sich kurz vor der Umsetzung, wie eine neue Schwerpunktsetzung in der Städtebauförderung oder ein Leitfaden für Städtebauliche Verträge. Senator Müller: „Angesichts des dynamischen Bevölkerungswachstums der Stadt bildet der ‚StEP Wohnen 2025‘ ein solides Fundament für die weitere Wohnungsentwicklung in Berlin.“
Quelle: Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 8. Juli 2014