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Senat passt Richtwerte für angemessene Mieten an

Aus der Sitzung des Senats:

Der Senat hat die Richtwerte für angemessene Mieten für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe erneut angepasst. Er hat dazu die von Gesundheits- und Sozialsenator Mario Czaja vorgelegte Änderungsverordnung der Wohnaufwendungenverordnung (WAV) erlassen. Grundlage dafür ist der jetzt vorliegende bundesweite Heizspiegel 2013.

Senator Czaja: „Mit der im Mai 2012 in Kraft getretenen Wohnaufwendungenverordnung haben wir einen jahrelangen Stillstand bei den Richtwerten für die Kosten der Unterkunft und Heizung beendet. Seitdem hat sich die Zahl aller Kostensenkungsverfahren halbiert, die Zahl der Umzüge ist sogar um mehr als 70 % gesunken. Dies zeigt, dass unser Konzept der Anpassung auch an den bundesweiten Heizspiegel aufgeht. Der Preisentwicklung für Energiekosten wird nun erneut zeitnah angemessen Rechnung getragen.“

Wie bisher verbleibt es bei Richtwerten für eine Bruttowarmmiete. Diese werden aus den Werten für Bruttokaltmieten plus den Werten für Heizkosten gebildet, die je nach Energieträger und Gesamtgebäudefläche variieren. Einem Einpersonenhaushalt werden demnach künftig durchschnittlich 423 € (zuvor 415 €) monatlich für Miete und Heizung erstattet. Ein Elternpaar mit zwei Kindern erhält im Durchschnitt 683 € (zuvor 669 €).

Die neuen Richtwerte gelten voraussichtlich ab 1. März 2014. Nach aktuellen Berechnungen sind damit Mehrkosten von rund 1,3 Mio. € verbunden.

Mit der WAV wurden erstmals die Richtwerte für angemessene Bruttowarmmieten für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe an den Berliner Mietspiegel und den bundesweiten Heizspiegel gekoppelt. Sie gilt seit dem 1. Mai 2012. Miet- und Heizspiegel wurden in ihrer jeweils aktuellen Version bereits im Jahr 2013 in die Richtwerte einbezogen und die WAV mit Wirkung vom 1. August 2013 fortgeschrieben.

 

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