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Schönheitsreparaturen: Vorsicht bei Farbwahl

Bevor Sie Ihre alte Wohnung bei Auszug renovieren, sollten Sie dringend vorher einen Beratungstermin mit uns vereinbaren. Vielleicht ist ja Ihre Schönheitsreparaturklausel unwirksam oder Sie müssen nur einige Räume streichen. Aber welche Farbe sollten Sie dafür nutzen?

Bitte auf keinen Fall mit Lackfarbe! Denn dies hatten zwei Mieter einer Wohnung gemacht. Anschließend war es dem Vermieter nicht mehr möglich, deckend über die Wände zu streichen. Die Mieter hatten zudem Fußleisten, Schalter, Steckdosen Rollläden und Türrahmen gestrichen. Da der Vermieter von diesem Anstrich nicht begeistert war, beauftragte er einen Malerbetrieb mit der Beseitigung des Anstrichs und behielt die zu Beginn des Mietverhältnisses durch die Mieter hinterlegte Kaution ein.

Die Mieter wollten ihre Kaution jedoch zurück, so dass nun ein Gericht über die Wahl des Anstrichs entscheiden musste.

Das Gericht entschied zu Gunsten des Vermieters, da die Mieter die Wohnung nicht "mit der gebotenen Sorgfalt" gestrichen hätten.

Also: Aufgepasst bei der Farbwahl. 

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