Schlechte Bonität: Vermieter darf neuen WG-Bewohner ablehnen
Vermieter dürfen einen neuen WG-Mitbewohner aus finanziellen Gründen ablehnen
In dem vor dem Landgericht Berlin verhandelten Fall wollte eine Wohngemeinschaft zwei ihrer Zimmer an neue Mitglieder vergeben. Der Vermieter lehnte dies jedoch mit der Begründung ab, die Wohngemeinschaft habe dazu kein Recht. Zudem sei eine der neuen Mieterinnen nicht solvent. Die Mitglieder der Wohngemeinschaft wollten das nicht so einfach hinnehmen. Ihr Interesse lag im Besonderen in einer Klärung der Rechtslage auch für die Zukunft.
In der gerichtlichen Beurteilung ergab sich sodann ein nur teilweiser Erfolg für die Wohngemeinschaft. Das Landgericht Berlin erkannte zwar das grundsätzliche Recht einer Wohngemeinschaft, einzelne Mitglieder auszutauschen Es befand, dass dieser Austausch dem Vermieter lediglich angezeigt werden muss. Der Vermieter könne sodann den Wechsel nur aus wichtigen Gründen ablehnen. Die Bonität der künftigen Mieter sei jedoch ein solcher Grund. Daher konnte der Vermieter in diesem Fall den Einzug der nicht solventen Mieterin ablehnen. Dass die andere Mietinteressentin solvent sei, ändere daran nichts.
LG Berlin, Urteil vom 23.3.2016 - 65 S 314/15