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Schimmelbefall: Fristlose Kündigung möglich?

Können Mieter aufgrund von Schimmelbefall das Mietverhältnis fristlos kündigen?

Mit dieser Frage hatte sich zunächst das Landgericht Mönchengladbach und anschließend das Oberlandesgericht Düsseldorf auseinanderzusetzen. Die erste Instanz verneinte das Kündigungsrecht durch die Mieter, bejahte jedoch die Zahlungsverpflichtung aufgrund des Mietvertrages.
Die Mieter hingegen wollten sich mit dieser Entscheidung nicht zufrieden geben, und legten Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf ein.

Die Mieter begründeten die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses durch die Gesundheitsgefährdung und eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten der Wohnräume. Das Oberlandesgericht Düsseldorf schloss sich der Ansicht der I. Instanz an: Es sah kein Recht zur fristlosen Kündigung. Ob der in den Wohnräumen auftretende Schimmelpilzbefall gesundheitsschädigend sei, könne durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden. Ebenso so nicht klar geworden, weshalb und in welchem Umfang die Nutzung der Räume eingeschränkt gewesen sein soll.

Die fristlose Kündigung der Mieter sei daher nicht rechtens gewesen. Die Mieter wurden zur Zahlung der Miete durch das Oberlandesgericht Düsseldorf verpflichtet.

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