Sie sind hier: Aktuelle Rechtssprechungen und Informationen zu Mietrecht Rechtsschutz im Mietverhältnis

Parkettboden: Wann muss abgeschliffen und versiegelt werden?

Streit bei Beendigung des Mietverhältnisses

Nach Beendigung des Mietverhältnisses kam es zwischen den Mietvertragsparteien zu Streit:
Der Mieter forderte die vollständige Rückzahlung der zu Vertragsbeginn hinterlegten Mietsicherheit; der Vermieter wiederum begehrte Schadenersatz vom Mieter, da der in der Wohnung verlegte Parkettboden abgenutzt war.

Der Streit musste vom Landgericht Wiesbaden entschieden werden. Der Mieter hinterlegte zu Mietvertragsbeginn eine Kaution in Höhe von 2.000 DM, der Vermieter begehrte Schadenersatz in Höhe von 862,48 DM für die Aufarbeitung des Parkettbodens.

Der Einwand des Mieters, dass bereits bei Beginn des Mietverhältnisses Schäden am Fußboden bestanden haben und das Parkett 16 Jahre alt sei, überzeugte den Vermieter nicht, das Gericht schon. Es gab dem Mieter Recht.
Ein Parkettfußboden muss ca. alle 15 bis 20 Jahre abgeschliffen und neu versiegelt werden. Das über so einen langen Zeitraum Gebrauchsspuren und Verfärbungen entstehen sei vollkommen normal. Bereits bei Einzug des Mieters sei das Parkett gebraucht gewesen.

Zurück

Vorstand | Sitemap | Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen