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Mieterhöhung: Eigene Modernisierungskosten müssen nachweisbar sein

Sie finden Ihre Traumwohnung! Größe, Zimmer, Lage und Preis stimmen, allerdings ist das Bad nicht mehr das Neuste. Sie modernisieren Ihr Bad also auf eigene Kosten, damit es Ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Doch dann folgt die Mieterhöhung und Ihr Badezimmer, das Sie auf Ihre Kosten umgebaut haben, wird nun wohnwerterhöhend berücksichtigt. Was nun? Sie haben doch die Kosten getragen! 

So oder so ähnlich muss es sich zugetragen haben:
Der Vermieter begehrte eine höhere Miete, die er im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangens gegenüber den Mietern geltend machte. Dabei berücksichtigte er das Bad als "modernes Bad" im Sinne des Berliner Mietspiegels und begründete somit die höhere Mietforderung.
Die Mieter hingegen behaupteten, sie selbst hätten das Bad gefliest und eine neue Badewanne eingebaut.

Da die Zustimmung der Mieter zur Mieterhöhung also ausblieb, musste das Amtsgericht Schöneberg entscheiden:

Kurz und knapp entschied das Berliner Gericht: Die Mieter sind hätten ihre Aufwendungen für die  Modernisierung beweisen müssen. Da sie dies jedoch nicht konnten, entschied das Gericht zu Gunsten des Vermieters und verurteilte die Mieter auf Zustimmung zur Mieterhöhung. 

Bewahren Sie deshalb Ihre Quittungen und Rechnungen gut auf.

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