Kleinreparaturklausel
Auf welche Gegenstände bezieht sich eine Kleinreparaturklausel?
Grundsätzlich bezieht sie sich nur auf Einrichtungen in der Wohnung, die dem
unmittelbaren und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Dazu zählen
Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz-und Kocheinrich-
tungen.
Zum Beispiel auch eine defekte Mischbatterie im Badezimmer.
Die Reparatur an der Gastherme hingegen kann nicht auf den Mieter abgewälzt
werden.
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Hannover, zählen auch Kippriegel am
Fenster ebenfalls nicht unter die Kleinreparaturklausel.