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Keine Mieterhöhung bei freistehender Badewanne

Luxussorgen mit einer Designerbadewanne hatte ein Vermieter in Schöneberg. Der war nämlich der Ansicht, dass eine frei im Raum stehende Designerbadewanne ein wohnwerterhöhendes Merkmal der Merkmalgruppe Bad/WC sei.

Hierüber hatte nun das Amtsgericht Schöneberg zu entscheiden. Zugegeben: Die Wenigsten von Ihnen werden eine freistehende Badewanne und noch dazu eine Designerbadewanne, jedoch ist diese Entscheidung mieterfreundlich.

Eine auf dieses Merkmal gestützte Mieterhöhung ist unwirksam. Es liege das Merkmal „modernes Bad“ nur dann vor, wenn eine Einbaubadewanne vorhanden sei. Dabei sei es insbesondere unbeachtlich, ob es sich um eine Designerbadewanne handele oder nicht.

Also: Sollte Ihr Vermieter Ihnen ein solches Geschenk machen wollen … nur zu!

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