Installation einer Antenne in der Wohnung
Es ist doch erstaunlich, wie oft sich die Gerichte mit Antennen beschäftigen müssen. Nun die erste positive Entscheidung für Mieter:
Der Vermieter hat keinen Anspruch auf Beseitigung einer in der Wohnung der Mieter angebrachten Parabolantenne: In diesem Fall ist es so gewesen, dass die Mieterin der Wohnung hinter der Fensterscheibe ihrer Dachgaube eine Antenne ohne Zustimmung ihres Vermieters installierte.
Das Gericht stimmte der Vermieterin zwar zu, dass die Antenne von außen sichtbar sei, jedoch beeinträchtigt diese nicht den ästhetischen Eindruck des Hauses. Es wies darüber hinaus darauf hin, dass der Innenbereich der Wohnung Privatsphäre des Mieters sei und somit die Mieterinteressen vorrangig seien.
Zudem seien auch die Interessen der Mieterin auf Informationsinteresse gemäß Artikel 5 GG vorliegend gegeben.