Heizperiode beginnt bald
Für die meisten Mietverhältnisse beginnt am 1. Oktober die Heizperiode. Mangels einer gesetzlichen Regelung ist der Beginn der Heizperiode in der Regel in den Mietverträgen vereinbart. Allgemein wird die Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. April festgelegt, in Ausnahmen auch vom 15. September bis zum 15. Mai.
Ist im Mietvertrag keine Regelung getroffen, gilt, dass die Heizungsanlage in Betrieb genommen werden muss, sobald die Temperatur unter 16 °C absinkt und in den darauffolgenden ein bis zwei Tagen nicht mehr auf über 20 °C ansteigt. In der Mietwohnung muss eine Raumtemperatur von 20 °C gewährleistet sein. Lediglich zwischen 24 - 6 Uhr kann diese abgesenkt werden, sodass mindestens noch 16 °C erreicht werden.