Handtuchheizkörper stellt Modernisierung dar
Installiert der Vermieter statt eines normalen Heizkörpers einen Handtuchheizkörper, so stellt dies eine Modernisierungsmaßnahme dar und erhöhe damit den Gebrauchswert des Bades.
Darum ging es im strittigen Fall: Die Mieterin war der Ansicht, dass der Handtuchheizkörper keine Verbesserung der Mietsache darstelle. Dies sah der Vermieter anders, ebenso das Landgericht Berlin, das hierüber zu entscheiden hatte:
Durch die Installation dieses Handtuchtrockners werde das Bad aufgewertet und der objektive Gebrauchswert des Bades verbessert. Der moderne Heizkörper übernehme eine Doppelfunktion, da er nicht nur heizt, sondern auch trocknet. Somit würde die Wärme effektiv genutzt und rechtfertige somit die Wohnwerterhöhung.