Graffiti im Treppenhaus
Der Mieter ist berechtigt, seine Miete um 5 % zu mindern, wenn das Treppenhaus eines Wohnhauses mit Graffiti beschmiert wird.
Der Vermieter ist außerdem verpflichtet, diese Schmierereien zu beseitigen.
Im Treppenhaus eines in Lichtenberg gelegenen Hauses wurden Decken, Wände, Treppen und Geländer durch Graffiti beschmutzt. Da sich die Vermieterin weigerte, das Graffiti zu beseitigen, erhob die Mieterin Klage.
Das Amtsgericht Lichtenberg stand der Mieterin das Recht zur Beseitigung des Mangels und eine angemessene Mietmindeurng zu, da dies einen Mangel der Mietsache darstellte. Zu den Gründen:
Der Gesamteindruck des Hauses würde durch das Graffiti verschlechtert, es mache einen verwahrlosten und verunstalteten Eindruck. Die Mieterin müsse immerhin tagtäglich diesen Anblick ertragen, auch wenn sie sich in ihrer Wohnung und im Haus wohlfühlt. Das Gericht sprach der Mieterin einen Mietminderungsanspruch in Höhe von 5 % zu.