Fristlose Kündigung: Unpünktliche Mietzahlung
Die Miete etwas verspätet zahlen, nicht so schlimm könnte man denken, aber dies ist kein Kavaliersdelikt. Wer innerhalb eines Jahres die Miete 6x unpünktlich zahlt, riskiert die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter.
Die Mietzahlungen dürfen aber nicht unwesentlich sein. Wesentlich verspätet ist eine Mietzahlung dann, wenn sie 13 Säumnistage beträgt.
In II. Instanz hatte das Langericht Würzburg zu entscheiden, ob eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses bei einer verspäteten Mietzahlung wirksam ist oder nicht.
Das Gericht entschied sich zu Gunsten des Mieters und hatte die Auffassung, dass eine fristlose Kündigung nur dann gerechtfertigt sei, wenn die unpünktliche Mietzahlung "nachhaltig" sei. Nachhaltig ist eine unpünktliche Mietzahlung hingegen nicht. Vielmehr sei von einer "nachhaltig" unpünktlichen Mietzahlung dann auszugehen, wenn der Mieter innerhalb eines Jahres 6 x die Miete um insgesamt 13 Tage verspätet zahlt.