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Fristlose Kündigung bei Weitervermietung

Das Amtsgericht München entschied, dass ein Vermieter seinem Mieter die Wohnung fristlos kündigen kann, wenn dieser die streitbefangene Wohnung unberechtigt weitervermietet und auf direkte Nachfrage des Vermieters den Sachverhalt leugnet.

Durch einen Zufall erhielt die Vermieterin im August 2012 die Mitteilung, dass ihr Mieter die Wohnung untervermietete. Bei einer polizeilichen Befragung gab ein Dritter an, in der Wohnung zu leben, aber die Anweisung vom Mieter bekommen zu haben, sich dort nicht anmelden zu dürfen.

Auf die Unterlassungsaufforderung der Vermieterin schilderte der Mieter, dass es sich lediglich um Besuch handele. Der Mieter sei erkrankt, weshalb er regelmäßig Gäste empfängt. Die Vermieterin kündigte hierauf fristlos die Wohnung und erhob Klage vor dem zuständigen Amtsgericht München.

Die zuständige Richterin vernahm mehrere Zeugen und stellte fest, dass der Mieter die Wohnung untervermietete. Durch die Leugnung der Untervermietung sei das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter zerstört und es sei der Vermieterin nicht länger zuzumuten, das Mietverhältnis mit dem Mieter fortzusetzen.
Darüber hinaus handele es sich bei der Wohnung um eine öffentlich geförderte, die nur von bestimmten Personen bewohnt werden dürfe.

Die fristlose Kündigung der Vermieter sei daher wirksam.

 

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