Sie sind hier: Aktuelle Rechtssprechungen und Informationen zu Mietrecht Rechtsschutz im Mietverhältnis

Fristlose Kündigung: 174 Briefe in 14 Tagen

Ein Mieter belästigte seinen Vermieter mit über 150 Briefen in zwei Wochen. Er klagte über Mängel in der von ihm bewohnten Wohnung und wollte wohl mit der Vielzahl seiner Briefe die Aufmerksamkeit seines Vermieters erregen. Dies ist ihm gelungen: Sein Vermieter fühlte sich durch den Briefterror so sehr gestört, dass er Klage auf Beendigung des Mietverhältnisses einreichte und sowohl die erste als auch zweite Instanz dem Vermieter recht gaben. Der Vermieter war berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.

Das zwischen den Parteien bestehende Vertrauensverhältnis sei durch den regen Briefverkehr so massiv gestört, dass es dem Vermieter unzumutbar gewesen ist, das Vertragsverhältnis fortzuführen. Die fristlose Kündigung des Vermieters wurde als rechtens sowohl durch das Amtsgericht als auch Landgericht angesehen.

Zurück

Vorstand | Sitemap | Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen