Einkommensgrenzen-Regelung für WBS
Berlin nutzt Spielraum bei Einkommensobergrenze zum Vorteil der Mieterinnen und Mieter aus
Aus der Sitzung des Senats am 3. Dezember 2013: Im Land Berlin liegt auch künftig die Einkommensgrenze für Wohnberechtigungsscheine (WBS) 40 % über den Bundeseinkommensgrenzen. Der Senat hat auf Vorlage von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Michael Müller die Ende dieses Jahres auslaufende Verordnung über die Abweichung von den Einkommensgrenzen des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz – WoFG) verlängert.
Senator Müller: „Mit der Berliner Einkommensgrenzen-Regelung werden z. B. Fachkräfte im handwerklichen und kaufmännischen Bereich, im Gesundheits- und Sozialwesen und in anderen Dienstleistungsbereichen, deren Einkünfte nur gering über der durch das Bundesrecht vorgegebenen Einkommensgrenze liegen, in die Lage versetzt, weiterhin eine belegungsgebundene Wohnung in Anspruch zu nehmen. Dazu zählen z. B. auch Familien mit Kindern, in denen wegen der Betreuung des Nachwuchses auf die Vollbeschäftigung eines Elternteils verzichtet wird. Die Berliner Regelung ist uns auch deshalb wichtig, weil sie eine gute soziale Mischung in den Wohnquartieren fördert.“
Mit der Verordnung ist es Wohnungssuchenden gestattet, bei entsprechendem Angebot eine belegungsgebundene Wohnung zu mieten, sofern folgende Netto-Einkommensgrenzen pro Jahr nicht überschritten werden:
für einen Einpersonenhaushalt 16.800 €,
für einen Zweipersonenhaushalt 25.200 €,
zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 5.740 €.
Sind zum Haushalt rechnende Personen Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes, erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kind um weitere 700 €. I
m Einzelnen sind beispielsweise für 1- bis 5-Personen-Haushalte folgende Einkommensgrenzen maßgeblich:
Haushalt/Person 1 2 3
1 Kind 4
2 Kinder 5
3 Kinder Jahresnettoeinkommen in € 16.800 25.200 31.640 38.080 44.520 monatl. Nettoeinkommen in € 1.400 2.100 ca. 2.640 ca. 3.170 3.710 Es erfüllen ca. 55 % der Berliner Haushalte die Voraussetzungen für eine belegungsgebundene Wohnung. Von den anerkannt Wohnberechtigten verfügen ca. 90 % über ein Einkommen, welches innerhalb der Bundeseinkommensgrenzen liegt, und nur die Einkommen von ca. 10 % der aktuell Berechtigten überschreiten diese Grenzen um bis zu 40 %.
Für eine belegungsgebundene Wohnung benötigen Wohnungssuchende eine amtliche Bescheinigung über ihre Wohnberechtigung. Die Anerkennung des WBS ist abhängig von der Höhe des Einkommens. Die Einkommensgrenzen sind in den bundesgesetzlichen Vorschriften festgeschrieben, können aber von den Ländern abgeändert werden. Diese Möglichkeit der Heraufsetzung der Einkommensgrenze um 40 % hat der Senat bereits seit 2002 genutzt.
Quelle: Pressemitteilung des Land Berlin vom 03.12.2013