Die Mietpreisbremse kommt
Reform des Mietrechts
Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf verständigt, das Mietrecht zu reformieren und damit für weiterhin bezahlbare Mieten zu sorgen. Dies soll unter anderem durch die sogenannte Mietpreisbremse erreicht werden. Eine entsprechende gesetzliche Regelung bedarf der abschließenden Billigung durch den Bundesrat.
Damit Wohnraum insbesondere in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt bezahlbar bleibt, will die Bundesregierung den Ländern besondere Rechte einräumen. Für die Dauer von fünf Jahren sollen diese die Möglichkeit erhalten, in Gebieten mit nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten bei Wiedervermietung von Wohnraum die Mieterhöhungsmöglichkeiten auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu beschränken.
Wie Justizminister Heiko Maas in einer Pressekonferenz am 23. September 2014 erläuterte, sollen Neubauten und Wohnungen, die erstmals nach einer umfassenden Sanierung wieder vermietet werden, hiervon jedoch ausgenommen sein.
Für Maklerleistungen soll zukünftig zudem das marktwirtschaftliche Prinzip "wer bestellt, der bezahlt" gelten. Diese Regelung soll einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern schaffen, betonte Maas.
Wie ist das weitere Vorgehen?
Der Gesetzesentwurf ist zunächst dem Bundesrat vorzulegen Das federführend zuständige Justizministerium möchte erreichen, dass das Gesetz bereits im nächsten Jahr greift. Dazu ist es erforderlich, den Gesetzentwurf zügig im Kabinett zu beschließen. Danach legt die Bundesregierung zunächst dem Bundesrat ihren Gesetzentwurf zur Stellungnahme im sogenannten ersten Durchgang vor. Wenn der Bundestag im Anschluss das Gesetz beschließen sollte, wäre noch die abschließende Behandlung und Billigung der Vorlage durch die Länderkammer im "zweiten Durchgang" erforderlich. Die letzte Sitzung des Bundesrates im laufenden Jahr findet am 19. Dezember 2014 statt.
Bis zu diesem Zeitpunkt müsste der Bundestag das Gesetz folglich verabschiedet haben, damit es noch Anfang 2015 in Kraft treten könnte.
Der Bundesrat forderte besseren Mieterschutz und Maklerprovision nach Bestellerprinzip bereits im letzten Jahr
Die Länder hatten bereits im Sommer letzten Jahres einen verbesserten Schutz vor überhöhten Mieten und die Bezahlung der Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip gefordert. Am 7. Juni 2013 brachten sie entsprechende Gesetzentwürfe in den Bundestag ein (Bundesrats-Drucksachen 459/13 und 177/13), die dieser in der abgelaufenen 17. Legislaturperiode allerdings nicht mehr beschloss.
Quelle: http://www.bundesrat.de/DE/plenum/themen/mietpreisbremse/mietpreisbremse.html