Mietminderung: Brummende Heizungsgeräusche
Vor dem Amtsgericht Hannover wurde wegen einer Mietminderung in Höhe von insgesamt 113,04 € gestritten. Grund: Der Mieter einer Wohnung minderte seine Miete wegen brummender Heizungsgeräusche. Seit dem Frühjahr 2012 monierte der Mieter, dass er in seiner Wohnung immer wieder ein "in Intervallen wiederholendes brummendes Geräusch" wahrnimmt.
Daraufhin besichtigten Mitarbeiter der Vermieterin die Wohnung konnten aber keine Geräusche feststellen.
Der Mieter beharrte jedoch auf den Mangel und minderte in den Monaten April und Mai 2013 die Miete um jeweils 56,52 €, also insgesamt 113,04 €.
Er behauptete, dass insbesondere in den Heizperioden tagsüber das Geräusch alle zwei bis drei Minuten zu hören sei und nachts in etwa einmal in der Stunde für drei Minuten.
Wegen der Mietminderung zog die Vermieterin vor Gericht und verlangte Zahlung der Mietrückstände. Im Zuge der Beweisaufnahme holte das Gericht ein Sachverständigengutachten über die brummenden Heizungsgeräusche ein.
Der Sachverständige vernahm ebenfalls die Geräusche in der Wohnung des Beklagten, dies jedoch nur, wenn der übrige Geräuschpegel sehr niedrig sei.
Dies sollte dem Mieter jedoch nichts nützen, da der Geräuschpegel so niedrig war, dass ein Mangel der Mietsache und somit ein Grund zur Mietminderung nicht bestand. Der Geräuschpegel liegt weit unterhalb der DIN 4109, die für haustechnische Anlagen anwendbar ist.
Für das Gericht ist es "ohne Weiteres nachvollziehbar, dass sich der Beklagte durch das Geräusch gestört fühlt, da auch geringe Geräusche abhängig von der gegebenen Situation und der individuellen Konstitution des Hörenden als störend empfunden werden können.", nachzahlen müsse der Mieter hingegen die von ihm geminderte Miete, da der Mangel nicht erheblich sei.
Das Gericht wies insbesondere darauf hin, dass in Mehrfamilienhäusern immer ein geringer Geräuschpegel hinzunehmen ist, sei es durch vorbeifahrende Autos, Vogelgezwitscher, Nachbarn oder Heizungsgeräusche.