Mieterschutzbund zu Berliner Mietspiegel 2017
Mieterschutzbund Berlin besorgt über Mietanstieg
Der Mieterschutzbund Berlin hat sich trotz Bendenken letztendlich dafür entschieden, den neuen Berliner Mietspiegel 2017 mitzutragen, weil dieser nach wie vor ein wichtiges Instrument zur Wahrung der Interessen von Mieterinnen und Mietern ist. Unter Zuhilfenahme der Orientierungshilfe für die Spanneinordnung lässt sich aus ihm in den meisten Fällen relativ einfach die für eine Wohnung gültige ortsübliche Vergleichsmiete ablesen. Das gibt Sicherheit im Umgang mit Mieterhöhungsverlangen und ist auch wichtig für die Anwendung der Mietpreisbremse. Kostenintensive Sachverständigengutachten lassen sich dadurch vermeiden.
Der Mieterschutzbund Berlin ist der Auffassung, dass der Gesetzgeber Entwicklungen, die sich bereits länger angedeutet haben, verschlafen hat. So hat er es versäumt, verbindliche Kriterien für die Erstellung von Mietspiegel gesetzlich zu verankern und den bisher vier Jahre betragenden Zeitraum, in dem sich Mieten durch Neuabschluss oder Mieterhöhung neu gebildet haben müssen, um in die Datenerhebung zum Mietspiegel zu gelangen, aufzuheben oder mindestens signifikant zu verlängern. Auch hat er die Mietpreisbremse viel zu spät eingeführt und zudem nicht so gestaltet, dass sie eine nennenswerte Wirkung entfalten kann. Diese Versäumnisse haben letztlich dazu geführt, dass die Mietspiegelwerte so stark angestiegen sind.
Aus Sicht der Mieterverbände ist positiv anzumerken, dass Senatorin Lompscher nach kontroversen Verhandlungen in der Arbeitsgruppe Mietspiegel entschieden hat, dass für die nach Extremwertbereinigung verbleibenden Mietwerte eine feste 75%-Spanne für jedes Mietspiegelfeld gilt und es eine Überschreitung der Höchstwerte der in den einzelnen Rasterfeldern ausgewiesenen Werte durch Sondermerkmale nicht mehr geben wird.
Berlin, den 19.05.2017