Zweite Stufe des Berliner Mietendeckels
Einführung der Mietobergrenzen
Ob der Mietendeckel nun ein Erfolgsmodell oder der untaugliche Versuch einer Mietenregulierung ist, wird das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich im Frühsommer (Ende 2. Quartal) des nächsten Jahres entscheiden. Ob das Land Berlin Gesetzgebungskompetenz hat, ob unverhältnismäßig in Grundrechte der Vermieter eingegriffen wird, ob gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen wird, all‘ diese Fragen werden die Richter des Bundesverfassungsgerichts zu beurteilen haben. Derweil jedoch besteht – jedenfalls bis zu einer anders lautenden Entscheidung - ein wirksames Gesetz, das umzusetzen ist.
Für die Berliner Mieter, deren Wohnraummietverhältnis in den Anwendungsbereich des MietenWoG Bln fällt, stellt sich die Frage, welche Miete ihr Vermieter ab Dezember 2020 beanspruchen darf. Hat der Vermieter die Obergrenze auch korrekt berechnet? Was tun, wenn sich der Vermieter (noch) nicht gemeldet hat?
Wir geben Ihnen einen Überblick, wie die Mietobergrenzen berechnet werden und welche rechtlichen und praktischen Möglichkeiten Sie im Falle eines Verstoßes gegen das MietenWoG Bln gegeben sind.
Lassen Sie sich beraten! Wir prüfen Ihre Mietobergrenze!